Das DRK fordert eine bessere Erste-Hilfe-Ausbildung insbesondere an Schulen. Foto: © C) Gottfried Stoppel

Die Ausbildung in Erster Hilfe muss dringend verbessert werden, mahnen die Winnender Björn-Steiger-Stiftung und das Rote Kreuz unisono. Die Stiftung macht sich sogar für eine Pflicht stark und nennt dafür Gründe.

Rems-Murr-Kreis - Der Rettungsdienst in Deutschland gelange gegenwärtig an seine Grenzen: Zunehmender Personalmangel, steigende Einsatzzahlen – „das System der Notfallversorgung krankt in vielen Regionen“, so das Fazit eines unlängst von der Winnender Björn-Steiger-Stiftung in Berlin veranstalteten Fachkongresses. Die Auswirkung: In vielen Fällen dauere es zu lange, bis bei einem Notfall der Rettungsdienst eintreffe.

Erste Hilfe kann über Leben und Tod entscheiden

Umso mehr sei deshalb wichtig, diese Zeit zu überbrücken. Erste Hilfe von Laien könne entscheidend sein, wenn es um Leben und Tod gehe, so die Steiger-Stiftung. Laut einer Umfrage der Gesellschaft für Konsumforschung im Auftrag des Hausarzt-Magazins aus dem vergangenen Jahr aber trauen sich lediglich 44,6 Prozent der Deutschen zu, im Notfall eine Reanimation zu versuchen. Und das hat seinen Grund: Ulrich Schreiner, Geschäftsführer im Bereich Rettungsdienst der Stiftung, betont: „Ein einziger Erste-Hilfe-Kurs im Leben, um den Führerschein zu erlangen, reicht bei weitem nicht aus, um im Ernstfall überlegt zu handeln.“ Es gelte, die Kenntnisse regelmäßig aufzufrischen – und das sollte nach Ansicht der Stiftung zu einer Pflicht gemacht werden.

Ganz so weit geht man beim Kreisverband des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) zwar nicht, aber auch der Geschäftsführer Sven Knödler mahnt Verbesserungen in der Erste-Hilfe-Ausbildung an. Insbesondere an Schulen müsse dringend dafür gesorgt werden, dass genügend Lehrer entsprechend ausgebildet und auf dem neuesten Stand gehalten würden. Dies schon allein aus Eigennutz, denn die Zahl von bundesweit 1 134 000 Schulunfällen sei „alarmierend hoch“ und die Gefahr, in der Schule zu verunglücken, weitaus größer als in Betrieben, so Knödler.

Die Statistik scheint diese Aussage zu bestätigen: So seien im Jahr 2017 bundesweit in Betrieben 21 meldepflichtige Arbeitsunfälle je 1000 Vollarbeitsstellen verzeichnet worden, aber im gleichen Zeitraum 69 meldepflichtige Schulunfälle je 1000 Schüler. Während die Unfallversicherungsträger für Betriebe eine Ersthelfer-Quote von bis zu zehn Prozent der Belegschaft vorschrieben, gebe es bislang keine verpflichtenden, einheitlichen Regelungen für Schulen, teilt das DRK-Generalsekretariat in Berlin mit.

Bundesgerichtshof sieht Amtspflicht der Lehrer

Dass nicht nur einschlägige Experten eine bessere Erste-Hilfe-Ausbildung gerade von Sportlehrern für notwendig halten, hat erst in diesem Frühjahr ein Urteil des Bundesgerichtshofs bekräftigt. Darin wird die Amtspflicht der Lehrer betont, erforderliche und zumutbare Erste-Hilfe-Maßnahmen im Sportunterricht durchführen zu können. Ein ehemaliger Schüler aus Hessen, der während des Aufwärmtrainings im Sportunterricht bewusstlos geworden war und in der Folge einen Atemstillstand erlitt, hatte die Schule verklagt. Die anwesende Sportlehrerin hatte zwar den Notruf gewählt, jedoch weitere Erste-Hilfe-Maßnahmen unterlassen. Der damals 18-jährige Schüler konnte vom Notarzt wiederbelebt werden, allerdings trug er schwere Hirnschäden davon und ist seitdem zu 100 Prozent schwerbehindert.