Das Ehepaar soll den 35-Jährigen mit Klebeband gefesselt haben. Foto: imago/Panthermedia

Angeklagt war eine 39-Jährige ursprünglich, weil sie ihren Mann dabei unterstützt haben soll, ihren Ex-Liebhaber zu fesseln und zu demütigen. Es kam jedoch anders.

Die volle Härte des Gesetzes hat am Donnerstagmittag ein Ehepaar zu spüren bekommen, das im vergangenen Herbst in einer Wohnung in Stuttgart-West einen Mann gegen seinen Willen knapp zwei Stunden lang gefesselt, geknebelt und gedemütigt haben soll. Wegen Geiselnahme und gefährlicher Körperverletzung ist der 49 Jahre alte Angeklagte am Landgericht Stuttgart zu einer Haftstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt worden, seine Frau muss ein Jahr kürzer hinter Gitter. Bemerkenswert: Die Staatsanwaltschaft hatte in den Schlussvorträgen für den Mann eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und für die 39-jährige Angeklagte sogar nur eine zweijährige Bewährungsstrafe gefordert.

 

„Gegenstand des Verfahrens ist eine schwere Straftat, ein fast zweistündiges Martyrium“, sagte der Vorsitzende Richter Hans-Georg Rummel. Auslöser war offenbar die Eifersucht des Ehemanns. Der Hintergrund in aller Kürze: Das Paar, das zwei Söhne im Alter von 11 und 17 Jahren hat, soll sich im November 2023 für ein halbes Jahr getrennt haben. In diesem Zeitraum hatte die Frau offenbar ein dreimonatiges Verhältnis mit dem 35-jährigen Geschädigten. Nachdem die Eheleute wieder zusammenfanden, beendete die Pflegefachkraft die Liaison und erzählte ihrem Gatten davon. Im vergangen Herbst nahm der ehemalige Nebenbuhler den Kontakt zu der Frau per Whatsapp wieder auf. Er fragte lediglich, wie es ihrer Familie gehen würde. Dem 49-jährigen Ehemann, der Jahrzehnte als Ingenieur arbeitete und sich anschließend zum Physiotherapeuten umschulen ließ, war das aber offenbar zu viel.

Mutmaßlich auf Druck ihres Gatten soll die Frau den Geschädigten am Abend des 23. September 2024 in deren Wohnung eingeladen haben. Der 49-Jährige soll sich zunächst in einer Abstellkammer versteckt haben. Als der Gast seine Partnerin begrüßte, soll er ihn von hinten attackiert und mit einem Küchentuch gewürgt haben. „Wir können ihr nicht nachweisen, dass die Tat gemeinsam geplant war und das Opfer gezielt in die Wohnung gelockt wurde“, so Rummel. Hingegen sieht das Gericht es als erwiesen an, dass die Frau nach dem hinterlistigen Angriff ins Tatgeschehen eingegriffen hat. Sie soll die Musik aufgedreht haben, um die Schreie des Opfers zu übertönen. Und versucht haben, seinen Kopf mit Klebeband zu umwickeln, sodass der Mund verschlossen ist. Der 35-Jährige wehrte sich nach Kräften, wurde dennoch vom Ehemann zu Boden gerissen und dort mehrfach gegen die Stirn geschlagen. „Dabei wurden lebensgefährliche Verletzungen billigend in Kauf genommen“, sagte der Vorsitzende Richter. Als der Widerstand gebrochen war, wurde das Opfer gefesselt und geknebelt.

Despektierliche Aufnahmen gemacht

Was dann kam, bezeichnete der Vorsitzende Richter als „erhebliche Entwürdigung“. Der Geschädigte soll im Anschluss entkleidet und in ein Fetisch-Kostüm – bestehend aus Gurten – gesteckt worden sein, um despektierliche Aufnahmen von ihm zu machen. Die Bilder sollten als Druckmittel dienen: Sich von der Frau fernzuhalten und nicht zur Polizei zu gehen, lautete offenbar die Devise. Ansonsten werde man die Fotos an Freunde und Familie schicken. Darüber hinaus hat der 49-Jährige seinen Kontrahenten mit dem Tode bedroht. „Der Geschädigte nahm die Äußerungen ernst und fürchtete um sein Leben.“

Um den Mann unglaubwürdig wirken zu lassen, soll die Angeklagte ihm Alkohol eingeflößt haben. Außerdem hat sie wohl angekündigt, den 35-Jährigen – im Fall einer Anzeige – der versuchten Vergewaltigung zu bezichtigen. Dass es sich dabei um keine leere Drohung handelte, zeigte sich nach ihrer vorläufigen Festnahme. „Vor dem Haftrichter hat sie diese Behauptung wiederholt“, sagte Rummel, der das Nachtatverhalten der Frau kritisierte. Während ihr Mann sich geständig zeigte, habe sie ihr Handeln beschönigt. „Absolut glaubhaft war dagegen die eindrückliche Schilderung des Geschädigten.“ Nachdem er aus der Wohnung durfte, soll er sich zunächst zwei Freunden anvertraut, dann ein Krankenhaus aufgesucht haben. Dort kam er zur Beobachtung direkt auf die Intensivstation, war insgesamt vier Tage in stationärer Behandlung. „Er hat gravierende körperliche Verletzungen erlitten, ist aber auch psychisch traumatisiert.“ Regelmäßig müsse er das Geschehene gedanklich noch einmal durchleben.