Angeklagte Syrer im Prozess vor dem OLG Koblenz. Foto: dpa/Thomas Frey

Ein deutsches Gericht verurteilt Assads Folterknecht. Das hat Bedeutung weit über den Fall hinaus, kommentiert Christian Gottschalk.

Stuttgart - Das Oberlandesgericht in Koblenz hat einen Mann verurteilt, der zu den Folterknechten des syrischen Diktators gehört. Das ist ein Urteil von gewaltiger Bedeutung. Vor einem Strafgericht geht es um die persönliche Schuld des Angeklagten. Das ist eine Binsenweisheit, die bei den jüngsten Prozessen gegen rechte Gewalttäter für viel Unmut gesorgt hat. Egal ob NSU-Verfahren, der Mord an Walter Lübcke oder das Attentat in Halle – in jedem Fall hätte man gerne mehr zu den Hintergründen erfahren. Auch im Fall von Assads Folterkammern bleiben Fragen offen. Allerdings ist das Urteil über die persönliche Schuld des Verurteilten hinaus ein Signal: Der Arm der Gerechtigkeit ist länger als gedacht.