In Medizinberufen kann es ohne Impfung bald ein „Betretungs- bzw. Tätigeitsverbot“ geben. Nun geht es darum, ob das verallgemeinert wird. Foto: epd/Thomas Lohnes

Die SPD-Bundesfraktion lässt vom zuständigen Ministerium die arbeitsrechtlichen Konsequenzen einer Impfpflicht prüfen – sollten die Regelungen aus dem Gesetz für eine einrichtungsbezogene Impfpflicht übernommen werden, wären die Folgen weitreichend.

Berlin - Bevor aus der SPD-Bundestagsfraktion möglicherweise diese Woche ein Gesetzentwurf für eine allgemeine Impfpflicht vorgelegt wird, soll es juristische Klarheit über deren Folgen geben. „Wir prüfen gerade zusammen mit dem Bundesarbeitsministerium sehr genau, ob wir die Impf-Nachweispflicht bei den Arbeitgebern verankern“, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin Heike Baehrens unserer Zeitung: „Es wäre wohl wirksamer als ein Bußgeld, wenn Gesundheitsämter ungeimpften Angestellten das Betreten ihrer Firma verbieten würden – für den gesamten Arbeitsmarkt kann ich mir das aber schlecht vorstellen, eher für bestimmte Branchen und Einrichtungen.“ Ziel sei, „dass die Impfpflicht wirkt und Unternehmen wieder ohne Personalausfälle ihrer Tätigkeit nachgehen können“.

Die Wirtschaft warnt: „Auf keinen Fall darf passieren, dass die Pflicht zur Kontrolle und zu Sanktionen auf die Betriebe abgewälzt wird“, sagte Südwestmetall-Hauptgeschäftsführer Peer-Michael Dick unserer Zeitung. Konkret will er Auswirkungen einer allgemeinen Impfpflicht „erst bewerten, wenn wir wissen, ob und in welcher Form der Gesetzgeber diese erlässt, und was die damit verbundenen Sanktionen sind“, so Dick. Der Verband sei aber „der Überzeugung, dass jedwede Impfpflicht weniger Schaden anrichtet als eine zu niedrige Impfquote“.

Arbeitsagentur weist auf mögliche Folgen hin

Im Gesetz über die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Medizinberufen und der Pflegebranche, die Mitte März in Kraft tritt, sind bereits harte Konsequenzen für Ungeimpfte angelegt. Eine Person, die keinen Nachweis vorgelegt hat, darf nicht in den betroffenen Einrichtungen und Unternehmen beschäftigt oder tätig werden. Detlef Scheele, Chef der Bundesagentur für Arbeit, wies deshalb am Wochenende auf die Folgen bei der Jobsuche hin, wenn diese Regelung übernommen werden sollte. „Wenn es eine allgemeine Impfpflicht gibt und Verstöße auch mit Rechtsfolgen verbunden sind, können Arbeitgeber einen Bewerber ablehnen, weil er nicht geimpft oder genesen ist“, sagte er den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

Unionsfraktion sieht Impfpflicht auch wegen Arbeitsmarkt kritisch

In letzter Konsequenz kann das bei der branchenbezogenen Pflicht zur Kündigung führen, da Gesundheitsämter bei fehlendem Impfnachweis „ein Betretungs- bzw. Tätigkeitsverbot“ aussprechen können. Weil eine folgende Entlassung als selbst verschuldet angesehen werden könnte, kündigte Scheele an, die Arbeitsagentur müsse auch bei einer allgemeinen Impfpflicht prüfen, ob dies zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führe.

Dies „illustriert die Probleme und Konsequenzen, die mit einer allgemeinen Impfpflicht verbunden wären“, warnte für die Union Parlamentsgeschäftsführer Thorsten Frei. „Deshalb müssten arbeitsrechtliche Auswirkungen in einem entsprechenden Gesetzentwurf mitbedacht werden.“