Bessere Tarifvereinbarungen in den Kliniken wollen Verdi und der Marburger Bund (hier bei einer Protestaktion der Ärztegewerkschaft in München) künftig nicht gegeneinander erkämpfen. Foto: dpa

Die Verfassungsrichter wird es freuen: Verdi und der Marburger Bund wollen sich von den Klinikarbeitgebern nicht gegeneinander ausspielen lassen. In einer Vereinbarung sichern sie sich zu, die jeweils konkurrierenden Tarifverträge nicht zu verdrängen.

Stuttgart - Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil zum Tarifeinheitsgesetz vom 11. Juli eine erste deutliche Wirkung erzielt: Verdi und der Marburger Bund (MB) peilen eine Vereinbarung an, die verhindern soll, dass Arbeitgeber im Gesundheitsbereich die beiden Gewerkschaften gegeneinander ausspielen können. Deren Führungsebenen sind sich einig, nun müssen die jeweiligen Gremien den Plan absegnen. Die Unterzeichnung ist noch für den November vorgesehen.

Laut Gesetz setzt sich bei konkurrierenden Tarifverträgen diejenige Gewerkschaft durch, die in dem betroffenen Betrieb die meisten Mitglieder hat. Die unterlegene Gewerkschaft kann sich nur anschließen und den Vertrag nachzeichnen. Karlsruhe hat den Grundsatz der Tarifeinheit für verfassungsgemäß erklärt, vom Gesetzgeber aber in einem Punkt bis Ende 2018 Nachbesserung verlangt. Denn grundgesetzwidrig sei das Gesetz bei der Verdrängung bestehender Tarifverträge. Die Richter bemängelten das Fehlen von Vorkehrungen, die verhindern, dass die Belange der Angehörigen einer Minderheitsgewerkschaft einseitig vernachlässigt werden.

Das Gesetz wurde noch nie angewendet

Verdi und der Marburger Bund – beide erfolglose Kläger gegen das Gesetz – wollen künftig in Tarifrunden eine neue Klausel zur Voraussetzung eines Abschlusses machen. Demnach müssen die Arbeitgeber akzeptieren, dass das Tarifeinheitsgesetz bei einer Kollision von Tarifverträgen nicht zum Einsatz kommt – der Tarifvertrag weder der einen noch der anderen Gewerkschaft darf verdrängt werden. Beide Gewerkschaften wollen keinen Antrag auf Feststellung der Mehrheit im Betrieb stellen und auch die Arbeitgeber dazu verpflichten. „Das Verfassungsgericht hat diese Möglichkeit tarifpluraler Regelungen ausdrücklich im Urteil dargelegt“, sagte ein MB-Sprecher dieser Zeitung.

Das Gesetz ist zwar noch nie angewendet worden, „doch bei allen Tarifverhandlungen, die wir führen, spielt es unausgesprochen eine Rolle“, ergänzt er. Die Gespräche mit den BG Kliniken etwa – einem Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung – wurden Ende September unterbrochen, nachdem der Marburger Bund die Bedingung gestellt hat, dass das Tarifeinheitsgesetz außen vor gelassen wird.

Aufbau einer Pflegegewerkschaft ad acta gelegt

Der Marburger Bund (knapp 120 000 Mitglieder) organisiert bis zu 15 Prozent der Beschäftigten in einem Krankenhaus – ungefähr den Anteil der Ärzte an der Gesamtbelegschaft. Die Gefahr, dass ihre arztspezifischen Tarifverträge von Verdi (zwei Millionen Mitglieder) vielerorts verdrängt werden, war offensichtlich. Nunmehr dürfte der Marburger Bund auch seinen „Plan B“ in der Schublade belassen: die Ausweitung zu einer Gesundheitsorganisation mit dem Aufbau einer eigenen Pflegegewerkschaft. Der Vorsitzende Rudolf Henke sagte dazu im Vorfeld der Hauptversammlung, die an diesem Freitag in Berlin beginnt: In der Pflege liege die Priorität offenkundig darauf, ein System von Pflegekammern aufzubauen. „Wir unterstützen das.“

Prototyp bei der Deutschen Bahn

Einen Prototypen der neuesten Vereinbarung gibt es seit 2015: Auch bei der Deutschen Bahn haben sich die Gewerkschaften GdL, EVG und der Arbeitgeber versprochen, das Gesetz im Fall der Kollision nicht anzuwenden. Dieses Beispiel hat wohl auch das Verfassungsgericht beeinflusst, Kooperationen den Weg zu weisen.

Ob nun weitere Gewerkschaften folgen, muss sich zeigen. Auch der Deutsche Beamtenbund (DBB) hat das Tarifeinheitsgesetz bekämpft, hat aber mit Verdi schon 2007 eine unbefristete „Vereinbarungsabsprache“ getroffen, um Kollisionen im öffentlichen Dienst zu vermeiden. Solange Frank Bsirske Verdi anführt, dürfte sie sicher Bestand haben. Andernfalls drohte auch ein sogenannter Häuserkampf um einzelne Betriebe. Ein Beispiel: Verdi hat zwar in mehr als 80 Prozent der kommunalen Betriebe mehr Mitglieder, in Nordrhein-Westfalen jedoch hat die DBB-Gewerkschaft Komba stellenweise die Nase vorne. Der Beamtenbund wird die Absprache ohnehin nicht kündigen, weil er glaubt, speziell beim Mitgliederzuwachs davon mehr profitiert zu haben als Verdi.

Jamaika könnte einen Kurswechsel bringen

Dass sich die Unterhändler einer möglichen Jamaika-Koalition mit dem Tarifeinheitsgesetz näher befassen, ist unwahrscheinlich. Zu komplex sind die Regelungen, zu umstritten ihre Auswirkungen. Dennoch sieht der Marburger Bund eine Chance darin, dass die neue Bundesregierung auf Druck des Verfassungsgerichts das Gesetz bis Ende 2018 nachbessern muss.

„FDP und Grüne haben die gesetzlich verordnete Tarifeinheit immer für falsch gehalten, und auch in der Union gab es bei etlichen durchaus Vorbehalte“, sagte der Vorsitzende Rudolf Henke, der auch für die CDU im Bundestag sitzt. „Die Parteien sollten erkennen: Das Gesetz ist ein politischer Irrtum, der korrigiert werden muss.“ Am besten sei die Aufhebung.