Die Rentenbesteuerung bescheren Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und seine Länderkollegen wachsende Einnahmen. Foto: dpa

Die jährlichen Rentenanpassung haben steuerliche Folgen: Mehr als vier Millionen Ruheständler müssen Steuern zahlen.

Berlin - Die Rentenanpassung zum 1. Juli 2017 führt dazu, dass mehr Ruheständler steuerpflichtig werden. Das Bundesfinanzministerium hat bestätigt, dass Bund, Länder und Gemeinden wegen der bevorstehenden Rentenanpassung mit spürbaren Steuermehreinnahmen rechnen können. In diesem und nächstem Jahr erwartet der Staat zusätzliche Einnahmen von 625 Millionen Euro, die allein auf die Rentenanpassung in diesem Jahr zurückgehen. Im Jahr 2017 beträgt das Steuerplus 205 Millionen Euro und im nächsten Jahr 420 Millionen Euro.

Grund dafür ist die seit 2005 geltende Rentenbesteuerung. Im Lauf der Zeit werden immer mehr Ruheständler steuerpflichtig. Allein durch die Rentenerhöhung zum 1. Juli werden rund 40 000 Rentnerhaushalte in diesem Jahr und 80 000 im nächsten Jahr steuerpflichtig.

Rentenanpassung kostet Milliarden

Zur Jahresmitte erhalten die 21 Millionen Rentner mehr Geld: Im Westen beträgt das Plus 1,9 Prozent und im Osten 3,6 Prozent. Dies führt zu steigender Steuerlast. Die zusätzlichen Einnahmen müssen aber im Verhältnis zum Finanzvolumen der Rentenerhöhung gesehen werden. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung Bund belaufen sich die Mehrausgaben für die Erhöhung zum 1. Juli auf 3,05 Milliarden Euro in diesem Jahr. Auf ein ganzes Jahr hochgerechnet kostet die Rentenversicherung die diesjährige Anpassung 6,1 Milliarden Euro. Was dem Fiskus an Steuern zufließt, ist damit ein nur kleiner Teil.

Dass der Anteil der steuerpflichtigen Rentner wächst, liegt auch daran, dass die Steuerlast von Rentenjahrgang zu Rentenjahrgang zunimmt. Ein Beispiel: Ein älterer Ruheständler, der 2005 und vorher in Rente ging, muss – sofern er über den steuerlichen Freibeträgen liegt – 50 Prozent der Rente versteuern. Ein Neurentner, der in diesem Jahr aus dem Job ausscheidet, hat bereits 74 Prozent des Renteneinkommens zu versteuern. Die Festschreibung des Steueranteils gilt für den jeweiligen Rentnerjahrgang lebenslang.

Was bei den Betroffenen aber oft übersehen wird, ist der Umstand, dass die jährlichen Rentenanpassungen zu 100 Prozent versteuert werden müssen – das wirkt sich zumindest in den Fällen aus, in denen die Einkünfte über dem steuerlichen Grundfreibetrag, weiteren Pauschbeträgen und Vorsorgeaufwendungen liegen. Mit der Zeit „rutschen“ auf diese Weise immer mehr ältere Menschen in die Steuerpflicht.

Die Jüngeren müssen sich ohnehin darauf einstellen, dass ihre Rente später vollständig steuerpflichtig wird. Das gilt erstmals für Neurentner im Jahr 2040. Im Gegenzug können Arbeitnehmer während der Berufstätigkeit einen immer höheren Anteil der bezahlten Rentenbeiträge als Vorsorgeaufwendungen bei der Steuer absetzen. In diesem Jahr sind nach Angaben des Finanzressorts 4,25 Millionen Rentner steuerpflichtig – das sind rund ein Fünftel aller Rentner. Im Jahr 2018 werden es schon 4,35 Millionen Ruheständler sein.

Mehr als vier Millionen Rentner sind steuerpflichtig

Nicht nur Neurentner müssen sich auf höhere Steuerzahlungen einstellen. Durch die jährlichen Rentenerhöhungen erreichen auch mehr Senioren, die schon vor einigen Jahren in Rente gegangen sind, den Schwellenwert für die Steuerpflicht. Grund dafür ist auch die vergleichsweise hohe Rentenerhöhung im vergangenen Jahr.

Wie hoch die Bruttorente sein kann, ohne steuerpflichtig zu werden, richtet sich nach dem Jahr des Renteneintritts. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums bleibt für Rentner, die in diesem Jahr erstmals Ruhestandsgelder beziehen, eine Bruttorente von 13 966 Euro pro Jahr steuerfrei. Senioren, die 2005 und früher ausgeschieden sind, können bis zu 17 892 Euro jährlich an Rentenleistungen beziehen, ohne eine Steuererklärung abgeben zu müssen. Diese Werte gelten für alleinstehende Rentner. Obwohl für ältere Rentner somit vergleichsweise hohe Schwellenwerte gelten, werden aus diesem Kreis von Jahr zu Jahr mehr Senioren steuerpflichtig. Denn die jährlichen Anpassungen erhöhen das steuerpflichtige Renteneinkommen. Der Mechanismus ist zwar seit Langem Gesetzeslage. Wegen der komplexen Ausgestaltung führt er aber bei den Betroffenen immer wieder zu Überraschungen.

Wie der Mechanismus wirkt, lässt sich an einem Beispiel verdeutlichen: Ein Rentner, der 2016 in Rente ging, muss 72 Prozent der Rente versteuern. Das bedeutet: Der steuerfreie Teil beträgt 28 Prozent. Wenn der Rentner in diesem Beispiel 14 099 Euro jährlich an Rente bezieht, beträgt der steuerfreie Teil 3948 Euro. Dieser Freibetrag bleibt lebenslang gleich. Der Rentner muss dann rechnerisch 10 151 Euro versteuern. Der steuerliche Grundfreibetrag, weitere Pauschbeträge und Vorsorgeaufwendungen führen in diesem Fall dazu, dass keine Steuern zu entrichten sind. Liegt die Bruttorente höher, greift der Fiskus zu.