Der für Katastrophenschutz zuständige Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat sich ein Bild von den Schäden gemacht. Foto: dpa/Thomas Frey

Der Bundesbehörden-Chef Armin Schuster sieht die Länder in der Pflicht. Bundesinnenminister Horst Seehofer kündigte eine Aufarbeitung der Vorgänge an.

Berlin - Nach der Flutkatastrophe mit bisher mehr als 160 Todesopfern sowie hunderten Verletzten und Vermissten steht steht die Frage im Raum, ob das Ausmaß der Tragödie hätte verhindert werden können. Warnungen der Meteorologen und des europäischen Hochwasser-Warnsystems wurden nach Ansicht von FDP-Fraktionsvize Michael Theurer nicht rechtzeitig an die Bevölkerung weitergegeben, weshalb er ein „Systemversagen“ sieht: Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) habe nicht die nötigen Schlüsse aus dem fehlgeschlagenen Warntag 2020 gezogen.

 

Nach Ansicht des SPD-Politikers Karl Lauterbach, dessen Wahlkreis Leverkusen ebenfalls von den Überschwemmungen betroffen war, ist Deutschland beim Katastrophenschutz genauso schlecht vorbereitet wie beim Pandemieschutz zu Beginn der Coronakrise. Die Vorwürfe bezeichnete Seehofer bei einem Besuch in Nordrhein-Westfalen als „ganz billige Wahlkampfrhetorik“. Er kündigte eine Aufarbeitung der Vorgänge an, wenn die Nothilfe vor Ort abgeschlossen sei. Seinen Informationen zufolge hätten die Melde- und Warnketten aufseiten des Bundes funktioniert. Über die Warnkanäle des Bundes – dazu zählen die Nina-Warn-App, das System Katwarn oder die Direktinformation der Medien – wurden laut Armin Schuster, Präsident des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, „ab Mittwochvormittag bis Samstag 150 Warnmeldungen veröffentlicht, 16 davon mit Warnstufe 1, auf die Radio- und Fernsehsender im laufenden Programm eigentlich sofort aufmerksam machen müssen“. Man habe über „gute Informationen des Deutschen Wetterdienstes über den bevorstehenden Starkregen“ verfügt, sie seien aber auf Regionen, nicht einzelne Orte bezogen gewesen, so Schuster, „das ist einigermaßen präzise etwa 30 Minuten vorher wirklich möglich“.

Armin Schuster verweist auf die alleinige Zuständigkeit der Länder

Was aus diesen Meldungen folgte, ist seinen Angaben zufolge noch unklar. „Ob die Länder und Landratsämter auf Basis der ihnen vorliegenden Informationen die richtigen Warn-, Räumungs- oder Evakuierungsmaßnahmen angeordnet haben, entzieht sich unserer Kenntnis, das liegt gänzlich außerhalb des Einflussbereichs des Bundes.“

Schuster fordert nicht nur angesichts der Flut neue Zuständigkeiten. „Zusammen mit Minister Seehofer habe ich im März eine grundlegende Reform meiner Behörde und des Bevölkerungsschutzes insgesamt vorgeschlagen – er sollte künftig im Grundgesetz als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern definiert sein“, so der frühere CDU-Abgeordnete aus Lörrach: „Der Bund muss bei nationalen Krisen stärker mit an den Tisch, die regionale Verantwortung in den Ländern würde dadurch nicht verändert.“

In den meisten Hochwassergebieten entspannte sich die Gefahrenlage allmählich.