Geschäftsreisende würden von Stuttgart aus gern mehr internationale Ziele erreichen können Foto: Lichtgut/Achim Zweygarth

Die Mitgliedsbetriebe der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart (IHK) fordern deutlich mehr internationale Flugverbindungen ab Stuttgart. Das ergibt die jüngste Umfrage der Kammer.

Stuttgart - Der prozentuale Anteil der befragten Unternehmen, die mit dem Angebot an Flugverbindungen von Stuttgart aus zufrieden sind, ist seit der letzten Umfrage 2007 von 44,6 auf 26 Prozent gesunken. Bei der ersten derartigen Umfrage 2001 hatten noch 60,6 Prozent der Betriebe die Schulnoten sehr gut oder gut für das Angebot an Flugverbindungen vergeben. Die Note gut vergaben nun nur noch 25,1 statt 43,5 Prozent (2007). Ein Drittel aller Geschäftsreisen wird mit dem Flieger absolviert. Der Flughafen Frankfurt konnte seit 2007 ein Drittel mehr Geschäftsreisende aus Stuttgart gewinnen.

Bei den innerdeutschen Zielen rangieren Berlin und Hamburg weit vor dem drittplatzierten Düsseldorf. Das nationale Angebot bewerten 65 Prozent der Unternehmen mit sehr gut oder gut. Wien, Barcelona und London sind die Geschäftsreiseziele, die in Europa am häufigsten genannt wurden. International stehen die USA nur knapp vor China und (mit großem Abstand) Asien.

„Mit steigender internationaler Verflechtung des Südwestens brauchen wir ein viel breiteres Angebot an Flugverbindungen von Stuttgart aus in alle Teile der Welt", fordert IHK-Hauptgeschäftsführer Andreas Richter. Das sei auch der Wunsch des Flughafens selbst. Bei bisher rund 9,5 Millionen Passagieren im Jahr und einer maximalen Kapazität von 15 Millionen Passagieren wäre auch hier noch „Luft nach oben“.

Der Stuttgarter Airport wird durch alte Vereinbarungen ausgebremst. So sollen die Codeshare-Flüge (Linienflüge, die sich zwei Airlines teilen, um ihr Streckennetz zu erweitern) von Air Berlin und Etihad Airways untersagt werden, weil sie nicht in einem Abkommen zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten von Jahr 1994 stehen. „Dieses Vorhaben zugunsten eines einzelnen Wettbewerbers darf so nicht umgesetzt werden“, fordert Richter.