Absturz am 30. April 2012 – der Tod des Kirchheimer Unternehmers Lenhart erregt noch die Gemüter Foto: dpa

Der dramatische Tod des Kirchheimer Unternehmers und Kunstfliegers Klaus Lenhart 2012 sorgt erneut für Aufregung. Angehörige kritisieren, dass trotz eindeutiger Ermittlungsergebnisse das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen den Piloten eingestellt wurde.

Kirchheim/Teck - Für die Witwe von Klaus Lenhart war die Berichterstattung der Stuttgarter Nachrichten wie ein Schock: Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen den damals 24-jährigen Piloten eingestellt, der offenkundig den tödlichen Flugzeugabsturz am 30. April 2012 über der Hahnweide verursacht hatte. Ihr Mann war dabei ums Leben gekommen.

Der Chef des Kirchheimer Skistock-Herstellers Leki und mehrfache Kunstflug-Meister hatte den 24-Jährigen bei einem Einweisungsflug mit den Besonderheiten seiner Kunstflugmaschine vertraut machen wollen.

„Mit Bestürzung und Unverständnis“, so Waltraud Lenhart, habe sie von der Einstellung des Verfahrens erfahren. Wegen geringer Schuld, eigener Unfallverletzung und persönlicher Belastung des Beschuldigten hatte der Staatsanwalt das Verfahren gegen einen heute 27-jährigen Göppinger nach Paragraf 153 a eingestellt – verbunden mit der Geldauflage von 1500 Euro an die Rettungsflugwacht.

„Ohne dass ich hiervon in Kenntnis gesetzt, geschweige denn um meine Meinung gefragt worden bin“, so Waltraud Lenhart. Dabei habe die Kriminalpolizei feststellt, dass der beschuldigte Pilot allein für den Motoraussetzer verantwortlich gewesen sei, weil er den falschen Regler betätigt habe.

Was war passiert? Lenhart, der tags darauf seinen 57. Geburtstag hätte feiern können, saß am 30. April 2012 als Co-Pilot im vorderen Teil des Cockpits der Kunstflugmaschine des Typs Extra 300 L. Hinter ihm am Steuerknüppel saß ein 24-Jähriger, mit der Erfahrung von 2350 Segelflug- und 110 Motorflugstunden. Kurz nach dem Start wollte er die Propellerdrehzahl verringern. Laut Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) könnte ihm dabei ein Fehler unterlaufen sein. Es gibt nebenan einen zweiten Regler, der die Kraftstoffzufuhr regelt. Damit könnte der Pilot dem Motor versehentlich den Saft abgedreht haben. Das noch zu langsame Flugzeug stürzte ab. Die beiden Hebel sind nur von dem hinteren Pilotensitz aus zu bedienen.

Der Zwischenbericht der BFU sei bezüglich der Schuldfrage aber nicht eindeutig gewesen, sagt Staatsanwaltssprecherin Claudia Krauth. Hierzu habe der ermittelnde Staatsanwalt überlegt, ein zweites Gutachten in Auftrag zu geben – sich aber dagegen entschieden, weil auch damit nicht unbedingt mit einem klaren Befund zur Schuldfrage zu rechnen gewesen sei. Der Beschuldigte hatte erklärt, den Gemischregler erst beim Verlassen des Wracks auf Aus gestellt zu haben.

Mit einer Einstellung mit Geldauflage habe das Interesse an einer Strafverfolgung abgegolten werden können, so die Staatsanwaltschaft. Dies setzt eine Einigung zwischen den Verfahrensbeteiligten voraus – das Einverständnis von Angehörigen oder Nebenklägern sei hierzu nicht erforderlich.

„Die Familie musste deshalb vor einer Entscheidung auch nicht befragt werden“, sagt Krauth. Die Staatsanwältin bedauerte, dass durch ein Missverständnis der Eindruck erweckt worden sei, die Familie des Getöteten habe einer Einstellung zugestimmt. Dies sei tatsächlich nicht der Fall gewesen. An der Behörde habe es aber nicht gelegen, dass die Angehörigen offenbar verspätet vom Abschluss des Verfahrens erfuhren.

Vielleicht wäre es sensibler gewesen, hätte man der Familie die Möglichkeit einer Stellungnahme eingeräumt. Sie hätte etwa klargestellt, dass der Beschuldigte kein, wie er selbst darstellte, „sehr freundschaftliches, fast väterliches Verhältnis“ zu Klaus Lenhart gehabt hatte. Für die Witwe Waltraud Lenhart jedenfalls ist das alles „in keinster Weise nachvollziehbar“.