Der deutsch-schweizerische Fluglärm-Staatsvertrag liegt auf Eis - der Widerstand in Südbaden ist zu groß. Doch die Schweiz hat den Vertrag nun ratifiziert. Foto: dpa

Der deutsch-schweizerische Fluglärm-Staatsvertrag liegt auf Eis - der Widerstand in Südbaden ist zu groß. Doch die Schweiz hat den Vertrag nun ratifiziert.

Bern - Das Schweizer Parlament hat trotz Kritik aus Deutschland grünes Licht für den Fluglärm-Staatsvertrag gegeben. Es stimmte am Donnerstag mehrheitlich für den Vertrag und schloss damit das Ratifizierungsverfahren auf Schweizer Seite ab. Der Streit um den Schweizer Fluglärm über Süddeutschland ist damit aber nicht beigelegt. In Deutschland liegt der zwischen den Regierungen beider Länder ausgehandelte Vertrag auf Eis, im Bundestag gibt es keine Mehrheit für ihn. In Kraft tritt er erst, wenn beide Parlamente zustimmen.

Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) will daher Nachverhandlungen erreichen, die Schweiz lehnt dies bislang ab. Ob erneut verhandelt wird, ist unklar. Der Vertrag soll den Flugverkehr des grenznahen Flughafens Zürich regeln. Die meisten Flüge werden über Süddeutschland gelenkt. Dort gibt es seit Jahren Widerstand.

„Der Vertrag hat den Vorteil, dass wir einen seit fast 20 Jahre dauernden Streit regeln können“, sagte die Schweizer Verkehrsministerin Doris Leuthard (CVP). Zwar müssten die Eidgenossen Nachteile wie zum Beispiel zusätzliche Flüge über ihrem Land, vor allem in den Abendstunden, in Kauf nehmen. Dennoch sei ein guter Kompromiss gefunden worden. Die Schweiz profitiere davon.

Splett ist enttäuscht vom Verhalten der Schweiz

Die Staatssekretärin im Verkehrsministerium in Stuttgart, Gisela Splett, zeigte sich enttäuscht über die Zustimmung im Schweizer Parlament. Es sei zwar das gute Recht der Schweiz, den Staatsvertrag zu ratifizieren, teilte sie am Donnerstag mit. „Das Signal, das sie damit nach Deutschland schickt, ist aus meiner Sicht aber nicht förderlich.“ Sie sehe jetzt kaum noch „realistische Chancen“, dass auf der Basis des vorliegenden Staatsvertrags ein Einvernehmen erreicht werden könne.

Kritik äußerte Splett auch an Ramsauer. „Wir hatten ihm im November letzten Jahres die Zusage abgerungen, mit der Schweiz in Nachverhandlungen einzutreten. Passiert ist dann monatelang gar nichts“, sagte sie. „Wenn die Schweiz nun Fakten schafft, dann muss das auch die deutsche Bundesregierung tun; notfalls mit einer Verschärfung der geltenden deutschen Anflugbeschränkungen auf den Flughafen Zürich.“ Das Bundesverkehrsministerium wollte am Donnerstag keine Stellung zum schweizer Ratifizierungsverfahren nehmen.

Strobl will zurück an den Verhandlungstisch

Baden-Württembergs CDU forderte die Schweiz zu neuen Verhandlungen auf. „Der Vertrag ist aus unserer Sicht in der vorliegenden Form nicht zustimmungsfähig und er wird daher im Deutschen Bundestag keine Mehrheit finden“, sagte der CDU-Landesvorsitzende Thomas Strobl. Vor allem müssten Flughöhen und Flugrouten müssten klar geregelt werden. Dies fordert auch die grün-rote Landesregierung.

„Da der Staatsvertrag in Deutschland keine Mehrheit findet, müssen beide Länder weiter an einer auch für Südbaden zufriedenstellenden Einigung arbeiten“, sagte der Landrat des von Fluglärm am meisten betroffenen deutschen Landkreises Waldshut, Tilman Bollacher (CDU). In der jetzigen Form könne Deutschland dem Vertrag nicht zustimmen.

Mit ihrem Votum stärkte das eidgenössische Parlament der Schweizer Regierung den Rücken. 2001 hatte es einen ersten zwischen Deutschland und der Schweiz abgeschlossene Staatsvertrag scheitern lassen. Deutschland hatte daraufhin einseitig Regeln erlassen, die 2003 in Kraft traten. Seither darf zwischen 21 und 7 Uhr nicht mehr über Deutschland geflogen werden. An Wochenenden und Feiertagen gilt das Verbot von 20 bis 9 Uhr.