Der Graupapagei aus der Türkei lebt nun in der Stuttgarter Wilhelma. Foto: Hauptzollamt

Ein Reisender hat einen Papagei dabei, dessen Art streng geschützt ist. Weil er keine gültigen Papiere hat, nimmt ihm der Zoll das Tier ab.

Stuttgart - In der Wilhelma sitzt seit Donnerstag ein unfreiwilliger Neuzugang: Ein Graupapagei, den Zollbeamte am Stuttgarter Flughafen beschlagnahmt haben, ist dort untergebracht worden. „Der Vogel steht unter strengem Artenschutz und der Besitzer hatte keine Bescheinigung, dass er aus einer legalen Zucht stammt, eine sogenannte Cites-Bescheinigung“, sagt Thomas Seemann, der Sprecher des Hauptzollamts Stuttgart.

Der Reisende gab an, das Tier schon seit Jahren zu besitzen

Der Mann, der mit dem Tier in Stuttgart einreisen wollte, erzählte, er habe den Vogel bereits seit mehreren Jahren bei sich und ihn legal erworben. Er kam aus der Türkei und will sich nun dauerhaft in Deutschland niederlassen – eigentlich mit seinem Haustier. Vor dem Umzug habe er sich informiert, was er zu beachten habe, berichtet der Zoll, aber dabei wohl keine richtigen Auskünfte erhalten. Denn er habe lediglich eine Veterinärbescheinigung dabei gehabt. „Man braucht aber Aus- und Einfuhrpapiere bei Arten, die so streng geschützt sind wie der Graupapagei“, sagt Thomas Seemann. Die Chancen, dass der Mann sein Haustier zurückbekomme, seien äußerst gering. „Das Bundesamt für Naturschutz ist da sehr streng und stellt die Papiere ungern nachträglich aus“, erläutert der Zollsprecher. Die Wilhelma habe sich auf eine Anfrage des Zolls gleich bereit erklärt, das Tier artgerecht unterzubringen.

Das Bundesamt für Naturschutz ist beim Artenschutz sehr streng

Mit Souvenirs, die aufgrund der Artenschutzrichtlinien verboten sind, hat es der Zoll in der Urlaubszeit häufig zu tun. „Es muss ja kein lebender Papagei sein - auf den Märkten in den Urlaubsländern können teilweise Tiere, Pflanzen oder daraus hergestellte Waren erworben werden, deren Einfuhr in Deutschland nicht möglich ist“, sagt Seemann. Informationen darüber, welche Arten geschützt sind, finden Reisende auf der Artenschutzseite des Bundesamtes für Naturschutz unter www.wisia.de.