Avocados, Mangos, Passionsfrüchte – das sichergestellte Obst hätte für einen großen Obstsalat gereicht, ist aber vernichtet worden. Foto: Hauptzollamt Stuttgart

Was Reisende am Stuttgarter Flughafen im Gepäck haben, ist erstaunlich. Jetzt hat der Zoll bei einem Paar 69 Kilo Obst aus Kenia aus dem Verkehr gezogen. Jeden Monat werden Hunderte Kilo verbrannt. Was ist erlaubt, was nicht?

Vitamine sind ja so wichtig. Und können einem doch Schwierigkeiten bereiten. Ein bisschen übertrieben mit der Liebe zu frischen Früchten hat es ein Paar im Urlaub. Die beiden reisten bereits vor einigen Wochen mit einem Flug aus Kenia über Paris zurück nach Stuttgart. Am Flughafen wollten sie die Gepäckausgabehalle durch den grünen Ausgang für anmeldefreie Waren verlassen. Zollbeamte hielten das Pärchen jedoch an und baten es zur Kontrolle.

 

Als sie das Gepäck öffneten, staunten auch die Profis nicht schlecht: In mehreren Koffern fanden sich die Zutaten für einen gewaltigen Obstsalat. 69 Kilogramm an Avocados, Mangos und Passionsfrüchten kamen insgesamt zusammen. Auf Befragen gaben die Reisenden an, dass sie die Früchte für sich und für Freunde mitbrächten, da sie so frisch und lecker seien.

Schutz vor Krankheiten und Schädlingen

In den Genuss der Vitaminbombe werden sie alle jedoch nicht kommen. „Problematisch dabei ist, dass pflanzliche Lebensmittel im Reiseverkehr, insbesondere aus Nicht-EU-Ländern, strengen Beschränkungen oder sogar Verboten unterliegen“, sagt Matthias Krebs, Sprecher des Hauptzollamts Stuttgart. Die knapp eineinhalb Zentner Obst sind deshalb eingezogen und inzwischen auf Anordnung des Landratsamts Esslingen vernichtet worden.

Hintergrund ist die Befürchtung, dass mit Pflanzen oder Pflanzenprodukten im Reisegepäck gefährliche Krankheiten oder Schädlinge eingeschleppt werden könnten. Deshalb gelten dafür in vielen Ländern weltweit strenge Auflagen, so auch in Deutschland und der EU. Diese Regeln gelten nicht nur für gewerbliche Einfuhren, sondern auch für Privatleute.

Der Zoll sucht verstärkt nach verbotenem Obst im Gepäck – und wird reichlich fündig. Foto: Hauptzollamt Stuttgart

„Grundsätzlich wird unterschieden zwischen kompletten Einfuhrverboten, die zum Beispiel für Zitruspflanzen, Kartoffelknollen oder Weinreben gelten, und Einfuhrbeschränkungen“, erläutert Krebs. Für Pflanzen, die unter letztere fallen – so auch die 69 Kilo Obst im Kenia-Fall – bräuchte man ein Pflanzengesundheitszeugnis. Das müsste man sich im Ausfuhrland ausstellen lassen. „Das ist aber ziemlich teuer und für Privatpersonen eigentlich nicht zu bekommen“, weiß Krebs.

Sein Tipp lautet deshalb: Pflanzliche, aber auch tierische Produkte einfach nicht mitbringen. Das gilt auch für kleine Mengen. Ausnahmen bilden können lediglich getrocknete oder gedörrte Lebensmittel sowie die Früchte von Ananas, Kokosnuss, Banane, Dattel und Durio.

Eine Spezialfirma verbrennt das Obst

Allerdings halten sich viele Menschen nicht an diese Vorgaben. „Die Regelung gibt es schon länger, wir kontrollieren seit vergangenem Jahr aber verstärkt“, sagt Krebs. Jeden Monat müsse der Zoll am Flughafen mehrere Hundert Kilo einziehen, aus Afrika, der Türkei oder anderen Teilen der Erde. Gegessen werden diese Früchte von niemandem: Im Normalfall wird eine Spezialfirma beauftragt, die die Erzeugnisse abholt und verbrennt, um jedes Risiko zu vermeiden. Die Gebühren dafür müssen in der Regel diejenigen bezahlen, die die Früchte oder auch tierische Produkte eingeführt haben. Die Kenia-Reise dürfte für das Pärchen also noch um einiges teurer werden.