Manch einer verlängert die Ferien, um günstig wegzukommen. Foto: Lichtgut/Schmidt (Symbolbild)

Die Bundespolizei macht am Stuttgarter Flughafen keine gezielte Jagd auf Schulschwänzer, die vorzeitig in den Urlaub starten. Eine Chance sie zu erwischen besteht dennoch.

Den Start in die Ferien haben auch in Stuttgart einige Eltern und Schüler vorverlegt. Das blieb nicht unbemerkt: „Wir schnappen da jedes Mal auch ein paar Schulschwänzer bei der Passkontrolle“, sagt Saskia Bredewald, die Sprecherin der Bundespolizei am Flughafen. So sei es auch am vergangenen Freitag gewesen. „Ein paar waren wieder dabei“, sagt die Polizeisprecherin. Eine Statistik führe die Bundespolizei nicht. Die Ordnungswidrigkeit werde von der Schulbehörde geahndet, der die Polizei einen Bericht schicke.

Eine Sondererlaubnis muss schriftlich nachgewiesen werden

Nicht nur Eltern schulpflichtiger Kinder wissen, dass die teuerste Reisezeit die Ferienzeit ist. Da kommt es also nicht selten vor, dass ein oder zwei Schultage geopfert werden, um einen günstigeren Flug zu ergattern. Das ist nachvollziehbar, aber verboten, die Schulpflicht geht vor. Dennoch mache die Bundespolizei keine gezielte Jagd auf Schulschwänzer. „Wenn die Kolleginnen und Kollegen bei der Ausreisekontrolle sehen, dass der Nachwuchs wohl noch schulpflichtig ist, dann fragen sie nach“, erläutert Saskia Bredewald. Ein extra Einsatz werde dafür nicht geplant. Die Beamten würden im Rahmen ihres normalen Dienstes auf mögliche Schwänzer achten. Wer eine Ausnahmegenehmigung habe, der solle auf jeden Fall ein Schreiben der Schulleitung vorlegen.

Ähnlich ist es bei Eltern, die ohne den Partner mit Kindern verreisen: Wenn der Verdacht bestehe, dass eine Elternteil das Kind ohne Wissen des anderen ins Ausland bringen will, forschen die Beamten ebenfalls nach. „Das passiert aber sehr selten. In diesem Jahr hatten wir zwar schon zwei Verdachtsfälle von Kindesentziehung. Im vergangenen gar keinen“, sagt Bredewald. Auch hier hilft ein Schreiben: Ob Vater oder Mutter allein mit dem Kind wegfliegen will oder die Großeltern mit dem Enkel – die Erziehungsberechtigten sollten das dokumentieren und eine Passkopie beilegen.