Wer teure Dinge im Ausland kauft, muss das bei der Einreise angeben. Foto: Lg/Christoph Schmidt

Wer im Ausland teure Waren kauft, muss bei der Einreise Abgaben bezahlen. Sonst macht man sich der Steuerhinterziehung schuldig. Am Flughafen wurde ein Mann mit einem kostspieligen Souvenir gestoppt.

Stuttgart - Beinahe wäre ein Mann mit einer teuren Armbanduhr schon auf und davon gewesen. Aber er wurde gerade noch gestoppt, als er ohne Abgaben zu bezahlen mit der Uhr aus der Türkei einreisen wollte. Die Zollbeamten sprachen den Mann gegen 6.30 Uhr am Sonntag an, als er die Gepäckausgabe durch den grünen Ausgang für Passagiere mit anmeldefreier Ware verlassen wollte. Bei der Kontrolle seines Reisegepäcks entdecken sie eine Rechnung in Höhe von mehr als 16 000 Euro für eine Uhr, die er in der Türkei gekauft hatte. Er trug sie am Handgelenk.

Die Abgaben kann der Reisende am Flughafen bezahlen

Für eine Uhr zu diesem Preis ist eine Abgabe in Höhe von 3000 Euro fällig, wenn man sie ins Land bringt. Der aus Ankara eingereiste Mann gab an, dass nicht gewusst zu haben. Das Hauptzollamt leitete gegen ihn ein Verfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ein. Als er die Einfuhrabgabe in Höhe von 3000 Euro und eine Sicherheitsleistung von 6000 Euro bezahlte, durfte er mit der Uhr weiterreisen.