Das Paar bei einer Ägyptenreise, bei der es keine Probleme gegeben hatte. Foto: privat

Ein dänisch-rumänisches Paar klagt gegen die Fluglinie Sun Express auf Schadensersatz, weil sie nicht in den Urlaub starten konnten. Der Grund sind seinerzeit unklare Angaben über die Visumspflicht gewesen.

Stuttgart - Die Geschichte einer geplatzten Urlaubsreise wird im Gerichtssaal weitergeschrieben: Jesper Thorsen und seine Partnerin Andrea Bodean streiten am Nürtinger Amtsgericht mit der Airline Sun Express. Es geht um Schadenersatz für eine Urlaubsreise, zu der das Paar aus Rosenfeld im Zollernalbkreis im Frühjahr 2017 nicht aufbrechen konnte. Der Grund war eine aus Sicht der beiden Fluggäste falsche Information des Bodenpersonals am Stuttgarter Flughafen zur Visumpflicht bei der geplanten Abreise – die den Auskünften widersprach, welche das Paar vor der Reise erhalten hatte.

Thorsen hätte fliegen dürfen, Bodean nicht. Die beiden sind Europäer mit unterschiedlichen Pässen: Er ist Däne, sie Rumänin. Die für den Urlaub in Ägypten erforderlichen Visa wollten Andrea Bodean und Jesper Thorsen am Flughafen in Ägypten bei der Ankunft holen. Bei früheren Reisen nach Ägypten hatten sie das so gehandhabt, für 25 Dollar hatten sie die Visa erhalten. Für beide sei das auch nie ein Problem gewesen. So hatte auch die vor der Abreise bei der ägyptischen Botschaft eingeholte Information gelautet. Die Auskunft beim Einchecken lautete jedoch, dass die Frau aufgrund ihres rumänischen Passes bereits bei der Botschaft ein Visum vor der Abreise hätte beantragen müssen. Diskutieren brachte nichts, das Paar fuhr schließlich frustriert nach Hause, statt wegzufliegen.

Streit endet vor dem Nürnberger Arbeitsgericht

Das Bodenpersonal am Stuttgarter Flughafen habe seinerzeit auf geänderte Richtlinien für rumänische Staatsbürger verwiesen, schilderte das Paar. Diese seien von der IATA, der internationalen Flugaufsicht, kommuniziert worden. Eine Sprecherin der IATA widersprach dieser Darstellung auf Anfrage unserer Zeitung. Demnach hätte das Paar wie in den Jahren zuvor beider Einreise in Ägypten das Visum erwerben können und nicht vorab eines besorgen müssen.

Der ausgefallene Urlaub hat das Paar rund 1600 Euro gekostet, schätzen die beiden. Grund genug, nach dem geplatzten Start gründlich zu recherchieren: Die beiden setzten sich mit der ägyptischen Botschaft in Berlin, der Vertretung in Bukarest in Rumänien und schließlich sogar noch mit der rumänischen Botschaft im ägyptischen Kairo in Verbindung. Von allen bekamen sie die Auskunft, dass sie hätten losfliegen und das Visum am Zielflughafen holen können. Thorsen schaltete einen Anwalt ein, um die Sache zu klären.

Der Streit führt die beiden Parteien nun vor das Nürtinger Amtsgericht. Ein ursprünglich für Mitte August angesetzter Verhandlungstermin musste auf den 4. September verschoben werden, da die Kläger im Urlaub waren, denn das Erlebnis an Ostern 2017 habe ihre Reiselust nicht gemindert. Sogar nach Ägypten fuhren die beiden wieder im vergangenen Herbst. Um vor bösen Überraschungen beim Einchecken gefeit zu sein, hatten sie bei der Reisevorbereitung erwogen, das Visum doch schon in Deutschland zu besorgen – ob es sein muss oder nicht, berichtete Jesper Thorsen.