Hautbleichungscremes haben oft gefährliche Inhaltsstoffe und werden aus dem Verkehr gezogen. Foto: Hauptzollamt/ Stuttgart

Seit Beginn der Pandemie und bis heute entdeckt der Zoll immer wieder fragwürdige Warensendungen, vor allem aus Afrika. Was hat es mit Esssteinen und anderen Produkten auf sich?

Corona hat vieles verändert – das stellt man auch beim Hauptzollamt Stuttgart immer wieder fest. Mit Beginn der Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen der Reise- und Handelswege habe ein Phänomen eingesetzt, das die Leute vom Zoll so noch nicht kannten: Immer wieder finden Zollbeamte und Mitarbeitende der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Esslingen am Flughafen Produkte, die nicht einfuhrfähig sind. „Seit Beginn der Coronapandemie konnten wir im Bereich der Frachtabfertigung ein hohes Aufkommen von gewerblichen Paketsendungen feststellen, deren Inhalt oftmals gegen verschiedenste Einfuhrbestimmungen verstößt“, erläutert Thomas Seemann, Pressesprecher des Hauptzollamts Stuttgart. Es handele sich dabei oftmals um Sendungen aus Nigeria, die für kleine Afrikashops hierzulande gedacht seien.

Perücken sind in Ordnung – Plagiate müssen vernichtet werden

Bei Textilien und Echthaarperücken gehe das noch in Ordnung. Aber es würden auch immer wieder Plagiate bekannter Marken auftauchen – Turnschuhe und teure Sonnenbrillen sind da unter anderem beliebt –, die der Zoll dann aus dem Verkehr ziehen müsse. Die Lebensmittelkontrolle schreitet ein, wenn Produkte auftauchen, die für Verbraucher bedenklich bis gefährlich werden könnten. So habe man schon in Zeitungspapier gewickelten Fisch in diesen Sendungen gefunden.

Es kann aber auch sein, dass die Produkte in Ordnung sind, auf den ersten Blick für Mitteleuropäer lediglich „befremdlich“ wirken würden. Das gelte für getrocknete Fische ebenso wie für Heuschrecken. Dann gelte es, zusammen mit den Leuten vom Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt herauszufinden, ob diese für den menschlichen Verzehr geeignet sind. Insbesondere bei Fleisch und Wurst sowie Käse und Milchprodukten fehle häufig die erforderliche Gesundheitsbescheinigung, um die Einfuhr zu erlauben. Es muss schließlich vermieden werden, dass durch Lebensmittel Tierkrankheiten nach Europa eingeschleppt werden.

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Aber es tauchen auch immer wieder bedenkliche Stoffe auf, die als Arzneimittel gedacht, dafür aber nicht geeignet sind. Im Gegenteil, sie können sogar gesundheitsschädlich werden. Darunter fallen zum Beispiel Hautbleichungscremes, die giftige Substanzen enthalten. Auch Esssteine, die vor allem in Kenia für Schwangere als Zusatzstofflieferanten angesehen werden, gehören dazu. Sie gelten als gefährlich, weil sie den Blinddarm verstopfen und Schäden an der Magenwand verursachen können. Derlei Pakete und Lieferungen müsse der Zoll dann stoppen und den Inhalt sogar vernichten. Das gilt im Übrigen auch für die Plagiate teurer Lifestyleprodukte: Schuhe beispielsweise dürfen nicht einmal gespendet werden.

Auch wenn die Coronabeschränkungen die internationalen Reise- und Handelswege längst nicht mehr so belasten wie zu Beginn der Pandemie im Frühjahr 2020, seien immer noch viele Händler auf diesen Lieferweg umgestiegen und würden ihre Waren per Frachtsendung auf den Weg bringen. „Auch in diesem Jahr haben die Behörden schon wieder einige Dutzend derartige Sendungen gestoppt“, sagt Thomas Seemann. Nicht alles, was nicht auf den deutschen Markt darf, sei dabei vernichtet worden. Einige Waren habe man einfach zurückschicken können. Sobald jedoch Plagiate oder Drogen auftauchen in den Paketen, leite der Zoll ein Strafverfahren ein.

Bei Lieferungen mit religiösem Bezug ist hohe Sensibilität gefragt

Bei einem Themengebiet ist besondere Sensibilität seitens der Mitarbeitenden des Zolls gefragt: Nicht selten kommen Waren zum Vorschein, die einen religiösen Bezug haben. So zog der Zoll vor Kurzem ein „Dämonenabwehrspray“ aus einer Packung. Unabhängig davon, ob man daran glaube oder nicht, müssten in solchen Fällen natürlich die Inhaltsstoffe geprüft werden. Bei Buchsendungen für religiöse Schulen gehe man besonders sensibel vor und müsse prüfen, ob sie extremistischen Inhalts seien. „Sind die Produkte einfuhrfähig, handelt es sich bei den Empfängerorganisationen natürlich häufig nicht um Zollprofis. Von diesen Vereinen erhält der Zoll sehr häufig Dankesschreiben für die Unterstützung bei der Abfertigung.“