Was im Handgepäck mitgenommen darf, unterliegt immer noch Sicherheitsregeln. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Was bei den Sicherheitskontrollen zurückgelassen werden musste, geht nun an wohltätige Einrichtungen

Stuttgart - Etwa 20 000 Gegenstände konnten die Reise in diesem Jahr nicht mit ihren Besitzern vom Flughafen Stuttgart aus antreten. Diese wurden bei den Sicherheitsüberprüfungen des Handgepäcks einbehalten. Die gute Nachricht: All diese unerlaubten Gegenstände landeten nicht im Abfall, sondern wurden jetzt von der Flughafen Gmbh an wohltätige Einrichtungen weitergeleitet, etwa an die Läden der Fildertafel in Filderstadt oder an die Diakonie Karlshöhe in Ludwigsburg. Dort können nun die Objekte für wenig Geld erworben werden. Dabei handelt es sich etwa um Taschenmesser, Sonnencremes oder Marmeladengläser – generell eben um Dinge, die nach den Bestimmungen der Sicherheitskontrollen nicht im Handgepäck erlaubt sind. Für Flüssigkeiten aller Art beispielsweise gilt nach wie vor, dass diese nur in Behältnissen mitgenommen werden können, in die maximal 100 Milliliter passen. Und diese müssen in einem verschließbaren Ein-Liter-Klarsichtbeutel bei der Kontrolle vorgelegt werden.