Neue Zuschüsse für Hauptstadtflughafen Berlin Brandenburg brauchen EU-Genehmigung.

Brüssel - Geld nur gegen Mitsprache aus Brüssel: Bund und Länder dürfen dem künftigen Hauptstadtflughafen Berlin Brandenburg nur dann neue staatliche Zuschüsse zahlen, wenn sie eine Prüfung durch die EU-Kommission in Kauf nehmen.

"Sollte eine neue Finanzierung nötig sein und sollten öffentliche Behörden in Deutschland staatliche Beihilfen gewähren, dann müssten diese bei der EU-Kommission angemeldet und von ihr geprüft werden", sagte ein Sprecher von EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia am Montag in Brüssel der Nachrichtenagentur dpa.

Im Mai 2009 hatte die EU-Kommission die bisherige Finanzierung für den Bau des neuen Flughafens bereits genehmigt. Die Wettbewerbshüter beobachten somit das Projekt. Inzwischen wurde der Eröffnungstermin aber verschoben, zudem soll der Flughafen gut eine Milliarde Euro teurer werden als geplant.

Die Lasten gleichmäßig auf alle Schultern verteilen

Die obersten Wettbewerbshüter Europas müssen Beihilfen für große Investitionen prüfen, um zu verhindern, dass Konkurrenten benachteiligt werden. Dabei achtet die EU-Kommission etwa darauf, dass die Summe auf ein Minimum begrenzt bleibt, der Wettbewerb nicht verzerrt und die Lasten gleichmäßig auf alle Schultern verteilt werden. Falls es Bedenken gibt, eröffnet Brüssel ein Prüfverfahren, für das höchstens 18 Monate vorgesehen sind.

Sollten die Gesellschafter - der Bund und die Länder Berlin und Brandenburg - neue Zuschüsse gewähren, wäre dies ein Fall für Brüssel. Der Bau und die Inbetriebnahme des Flughafens könnten trotz des Verfahrens wie geplant laufen. Sollte die EU-Kommission aber entscheiden, dass Gelder unzulässig waren, müsste der Flughafen sie nach der Entscheidung aus Brüssel entsprechend zurückzahlen.