Wird ein Flug gestrichen, sollten Passagiere ihre Rechte kennen Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Wer am Flughafen lange warten muss oder einen gestrichenen Flug hat, sollte seine Rechte kennen – und sofort reagieren. Das sind die wichtigsten Anlaufstellen.

Am Flughafen

„Zunächst ist es wichtig, den Grund für eine Verspätung oder Annullierung zu erfahren“, sagt Dunja Richter, Rechtsexpertin von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Denn liegen so genannte außergewöhnliche Umstände vor, für welche die Fluggesellschaft nichts kann (etwa extremes Wetter, Streiks, Probleme am Flughafen), „haben Reisende keinen Anspruch auf Ausgleichsleistungen“. Diesen Grund sowie die Verspätung / Annullierung sollte man sich schriftlich geben lassen. „Bestehen sie zeitnah auf ihre Rechte wie Mahlzeiten und Erfrischungen und lassen sie sich nicht abwimmeln“, rät Dunja Richter.

Airline

Entstehen den Passagieren durch Verspätungen / Annullierungen Kosten, die sie nicht selbst hätte tragen müssen (wie im Beispiel den Transport zum Hotel), können diese Ansprüche im Nachhinein an die Fluggesellschaft gerichtet werden. „Am besten nachweislich schriftlich“, sagt Rechtsexpertin Dunja Richter. Auch können Reisende – je nach Dauer der Verspätung, nach Strecke und Endziel – einen Ausgleichsanspruch fordern.

Schlichtungsstelle

Hat man sich erfolglos an die Airline gewandt, hilft bei Problemen wie Flugausfall, Verspätung oder beschädigtem Gepäck kostenlos die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) (https://soep-online.de; 030 644 99 33 0). Sie prüft den Fall und gibt beiden Seiten eine Empfehlung – die aber nur bindend ist, wenn beide sie annehmen. Nicht zuständig ist die Stelle für Geschäfts- und Pauschalreisen sowie für Ansprüche über 30 000 Euro.

Anwalt/Inkassodienst

Egal ob fehlerhafte Buchung, mangelhafte Versorgung oder zu hohe Stornogebühren: Es gibt viele Probleme, für welche die Schlichtungsstelle nicht zuständig ist. Auch wenn sich die Airline nicht an die Empfehlung der Schlichtungsstelle hält, lohnt sich häufig der Gang zu den Rechtsexperten der Verbraucherzentralen, zum Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Reiserecht oder zu einem privaten Inkassodienst wie EUclaim (www.euclaim.de), Flightright (www.flightright.de), Claimflights (www.claimflights.de) oder Fairplane (www.fairplane.de). Letztere kosten nur bei Erfolg – dann wird allerdings eine Provision von etwa 25 Prozent fällig.