Wilder Streik oder rätselhafte Krankheitswelle? Die Fluggesellschaft Tuifly bekommt wegen fehlender Crews kaum noch Flugzeuge in die Luft, seitdem bekannt ist, dass sie in einer neuen Holding aufgehen soll. Foto: dpa

Nach den massiven Flugausfällen bei Tuifly plädiert die Fluggesellschaft auf höhere Gewalt und zahlt ihren Kunden keine Entschädigung. Ein Fluggastrechtler widerspricht. Kunden hätten sehr wohl ein Anrecht auf Entschädigung.

Hannover - Bei den Verspätungen und Ausfällen der Tuifly durch Crew-Engpässe beruft sich der Tui-Konzern auf höhere Gewalt. „Entschädigungs- beziehungsweise Schadensersatzansprüche der Kunden entstehen daraus nicht“, teilte die Tui Deutschland der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag in Hannover mit.

Die Sprecherin betonte: „Die massenhaften und äußerst kurzfristigen Krankmeldungen sind ein außergewöhnlicher und nicht vermeidbarer Umstand im Sinne von höherer Gewalt.“ Aus diesem Grund hätten auch die betroffenen Reise- und Luftbeförderungsverträge gekündigt werden müssen.

Fluggastrechtler widerspricht der Airline

Ganz anders sieht das ein Fluggastrechtler. Die betroffenen Passagiere hätten Anspruch auf finanzielle Entschädigung. „Wenn die Airlines sich bei krankheitsbedingten Personalausfällen auf höhere Gewalt berufen, ist das aus rechtlicher Perspektive schlichtweg falsch und ein Versuch, Entschädigungszahlungen nicht leisten zu müssen“, sagte Philipp Kadelbach, Mitgründer und Geschäftsführer des Flugrechtsportals Flightright, am Donnerstag.

Nach Ansicht von Kadelbach zählen Krankheitswellen jedoch zu den „normalen Betriebsrisiken, die Airlines zu jeder Zeit einkalkulieren müssen“. Dies gelte auch, wenn es Zweifel gebe, ob tatsächlich eine Krankheit vorliege. Er empfehle daher allen betroffenen Passagieren, ihre Entschädigungsansprüche geltend zu machen.