Die Nutzungsgebühren fallen für einen Platz in der Flüchtlingsunterkunft an, zum Beispiel in einem Systembau. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Erwerbstätige Flüchtlinge müssen teils extrem hohe Gebühren für die Unterkunft im Flüchtlingsheim zahlen. Das könnte sich ändern. Zumindest, wenn es nach Oberbürgermeister Kuhn geht.

Stuttgart - Die Nutzungsgebühr für Flüchtlinge in den städtischen Unterkünften könnte für erwerbstätige Flüchtlinge neu geregelt werden. Oberbürgermeister Fritz Kuhn (Grüne) hat sich den Sachverhalt anlässlich eines Berichts in unserer Zeitung von der Sozialverwaltung an diesem Mittwoch erläutern lassen. In dem Zuge hat er den Auftrag erteilt, Vorschläge zu erarbeiten, „wie im Sinne der Integrationsanstrengungen soziale Härten ausgeglichen oder vermieden werden können“, teilt sein Sprecher Andreas Scharf mit.

Derzeit sieht die Regelung für Selbstzahler wie folgt aus: Flüchtlinge, die erwerbstätig sind, zahlen 18 Monate lang eine ermäßigte Nutzungsgebühr für die Unterkunft. 240 Euro sind es bei einer Wohnfläche von sieben Quadratmetern, 160 Euro bei 4,5 Quadratmeter im Mehrbettzimmer. Nach Ablauf der 18 Monate gilt der höhere Satz: 606,41 Euro bei sieben und 389,84 Euro bei 4,5 Quadratmetern – umgerechnet also 86,63 Euro pro Quadratmeter für einen Platz im Doppel- oder Dreibettzimmer. Seit Ende Februar verschickt die Verwaltung die neuen Gebührenbescheide, an denen es nun Kritik gibt. Sowohl der AK Asyl als auch der Stuttgarter Mieterverein geißeln die Gebühren als extrem überhöht.

Gemeinderat muss über die Vorschläge befinden

Auf Drängen des OB wird die Verwaltung ihren Bericht über die Auswirkungen der geltenden Regelung nun früher im Sozial- und Gesundheitsausschuss vorstellen als geplant. Eigentlich war der Bericht für den 22. Juli vorgesehen. Nun wird das Thema auf den 1. Juli vorgezogen. Dann sollen die laut Scharf „konkreten Vorschläge“ zur Vermeidung sozialer Härten vorgestellt werden. „Der Gemeinderat wird dann in der Folge darüber zu beschließen haben“, so der OB-Sprecher.

Wie viele Menschen von der Erhöhung betroffen sind, ist unklar. Eine städtische Prognose geht von 248 Selbstzahler-Haushalten im Jahr 2019 aus. Das Sozialamt erhebt aktuell die tatsächlichen Zahlen. Auch wird ermittelt, wie viele Haushalte aufgrund der regulären Gebühr wieder Sozialleistungen beziehen müssen. Die Zahl der Widersprüche gegen die Gebührenbescheide soll ebenfalls in der Sitzung am 1. Juli präsentiert werden – gleiches gilt für die Gebührenrückstände. Denn schon vor der Gebührenerhöhung ist die Mehrheit der Selbstzahler im Rückstand gewesen.