Rund 400 000 ehrenamtliche Helfer hat das Deutsche Rote Kreuz. Sie sollen die gleichen Rechte wie die freiwillige Feuerwehr bekommen, fordert der DRK-Chef. Foto: dpa

Freiwillige Feuerwehr und Rot-Kreuz-Helfer: Beide packen bei der Flüchtlingsversorgung an. Deshalb sollten DRK-Helfer die gleichen Rechte wie Feuerwehrleute erhalten, fordert der DRK-Präsident. Der Landesbranddirektor Baden-Württembergs hält die Forderung für nichtig.

Stuttgart - Ehrenamtliche der freiwilligen Feuerwehr haben bei Feuerwehreinsätzen ein Recht auf Freistellung von der Arbeit. So steht es im Landesfeuerwehrgesetz. Auch eine Lohnfortzahlung sichert das Gesetz zu. Außerdem sind Kündigungen wegen solcher Einsätze unzulässig. Für ehrenamtliche Helfer des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) gilt das Gesetz nicht – obwohl auch sie in der Flüchtlingskrise im Einsatz sind.

Deshalb fordert der DRK-Präsident Rudolf Seiters: Im Einsatz für Flüchtlinge sollten ehrenamtliche DRK-Helfer mit denen der freiwilligen Feuerwehr oder des Technischen Hilfswerks rechtlich gleichgestellt werden.

DRK-Präsident beschränkt Forderung auf Flüchtlingskrise

Seiters sagte am Donnerstag im ZDF-„Morgenmagazin“: „Ich glaube, die Länder müssen sich mit der Frage beschäftigen, ob nicht bei solchen nationalen Großereignissen die humanitären Helfer eine Gleichstellung brauchen mit den freiwilligen Helfern der Feuerwehr und des Technischen Hilfswerks. Die haben einen Anspruch auf Freistellung und auf Weiterführung ihres Gehalts, also Lohnfortzahlung.“

Seiters machte deutlich, dass er die Gleichstellung von DRK-Ehrenamtlichen nicht generell fordere – denn bei vielen Ereignissen, zum Beispiel einer Flut, dauere der Einsatz nur wenige Tage. Aber bei Ereignissen wie der Flüchtlingskrise, „die exorbitant sind und die möglicherweise ja noch viele Monate weitergehen, da müssen wir eine Änderung haben“.

Landesbranddirektor: Forderung ist nichtig

Ganz neu ist die Forderung nicht. Auch in der Vergangenheit pochte das DRK bei Großeinsätzen darauf. Sollten ehrenamtliche DRK-Helfer in der Flüchtlingskrise nun also den gleichen rechtlichen Schutz bekommen wie die Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr? Der Landesbranddirektor Baden-Württembergs, Hermann Schröder, hält den Vorschlag für nichtig. Denn die Sonderstellung von freiwilligen Feuerwehrleuten gelte nur bei Einsätzen, die unter das Feuerwehrgesetz fallen – also bei Brand, Menschenrettung, technischer Rettung oder öffentlichem Notstand, sagte Schröder unserer Zeitung. Keiner dieser Fälle treffe aber auf die aktuelle Flüchtlingskrise zu.

„Wenn die freiwillige Feuerwehr bei der Versorgung von Flüchtlingen hilft, gilt die Freistellung nach dem Feuerwehrgesetz also auch nicht für die Feuerwehrleute“, sagte Schröder. Stattdessen müssten Ehrenamtliche und Einsatzleiter individuell absprechen, wie der Einsatz mit der Arbeit zu vereinbaren ist und ob der Arbeitgeber – jenseits des Feuerwehrgesetztes – mit einem Fehlen einverstanden wäre.

Nur wenige Freiwillige unersetzlich

„In der Regel achten wir darauf, dass Ehrenamtliche nicht vom Arbeitsplatz weg müssen“, sagte Schröder. Nur wenige Freiwillige seien wegen spezieller Fähigkeiten so unersetzlich, dass das nicht klappt.

Das DRK hat nach eigenen Angaben insgesamt rund 400 000 ehrenamtliche Helfer. Die Zahl der freiwilligen Feuerwehren liegt bundesweit bei rund 24 000.