In der damals noch leer stehenden Unterkunft in Neuenstein hatte es Anfang des Jahres gebrannt. Foto: dpa

Weil ein 33-Jähriger sich von der rechten Szene nicht ernstgenommen fühlte, zündete er ein geplantes Wohnheim für Flüchtlinge an. Er und sein Mittäter müssen nun mehrere Jahre in Haft.

Heilbronn - Fremdenfeindlichkeit und Geltungssucht sollen zwei Männer dazu bewogen haben, Anfang des Jahres den Rohbau einer geplanten Flüchtlingsunterkunft in Neuenstein (Hohenlohekreis) anzuzünden. Am Donnerstag wurden der 33-Jährige und der 24-Jährige wegen gemeinsam begangener Brandstiftung vom Landgericht Heilbronn zu Haftstrafen von vier Jahren und zehn Monaten und vier Jahren und sieben Monaten verurteilt. Im Strafmaß enthalten sind laut Urteil zudem zahlreiche Verstöße gegen das Waffengesetz.

Die Strafkammer sah es als erwiesen an, dass sich insbesondere der ältere Täter mit einer spektakulären Aktion habe in der rechten Szene profilieren wollen. Zuvor habe dieser immer wieder fremdenfeindliche Veranstaltungen organisiert, die aber zunehmend weniger Publikum angezogen hätten, hieß es in der Urteilsbegründung.

Anschlag sei „generalstabsmäßig geplant“ worden

Die Angeklagten hätten den Anschlag über Wochen generalstabsmäßig geplant, befand das Gericht. Dass sie darauf achteten, niemanden mit ihrer Tat zu gefährden, habe das Strafmaß hingegen wenig beeinflusst, sagte der Richter. Ein Brandverlauf sei schließlich nicht berechenbar.

Insgesamt hatten die Männer vier Gebäude anzünden wollen. Aber nur in zwei zeigten die Brandbeschleuniger ihre Wirkung. Durch das Feuer entstand dort ein Schaden von 107.000 Euro. Beide Angeklagten hatten bereits gegenüber der Polizei ihre Tat gestanden.

Flüchtlingsheim wurde mit zwei Monaten Verspätung bezogen

Die Staatsanwaltschaft hatte bei dem 33-Jährigen die größere Schuld gesehen und eine Strafe von sechs Jahren sowie zwei Monaten beantragt. Für den Jüngeren sollten es fünf Jahre und einen Monat sein. Weil aber der Ältere sein Geständnis früher ablegt und außerdem den Namen seines Mittäters verraten hatte, profitierte er nun von der Kronzeugenregelung nach dem Strafgesetzbuch. Damit reduziert sich seine Haftzeit auf vier Jahre und zehn Monate. Die Flüchtlingsunterkunft konnte nach Behebung des Brandschadens mit zweimonatiger Verspätung bezogen werden (Az.: 3 KLs 9 Js 7810/17).