Eine Flüchtlingsunterkunft im Norden Deutschlands. Foto: dpa

Von den Asylbewerbern, die gegen die Ablehnung ihres Asylbescheids klagen, sind fast die Hälfte bereits in der ersten Instanz vor den Verwaltungsgerichten erfolgreich. Bei Syrern ist sie noch höher.

München - Fast jeder zweite Flüchtling, der gegen die Ablehnung seines Asylantrags klagt, ist damit in erster Instanz vor den Verwaltungsgerichten erfolgreich. In rund 44 Prozent aller Verfahren erhielten die Kläger in den ersten neun Monate des vergangenen Jahres Schutz als Asylberechtigte oder gemäß der Genfer Konvention, wie die „Süddeutsche Zeitung“ am Montag unter Berufung auf Zahlen der Bundesregierung berichtete.

Die Erfolgsquote ist bei Syrern mit 69 Prozent und bei Afghanen mit 61 Prozent besonders hoch. In der nächsten Instanz würden aber viele Urteile wieder aufgehoben, hieß es weiter. Die Zahlen beziehen sich demnach auf die sogenannte bereinigte Schutzquote und berücksichtigen allein inhaltliche Entscheidungen, keine formalen.

Wohlfahrtsverband kritisiert restriktive Anerkennung

Der rechtliche Status entscheidet über den Familiennachzug: Die Angehörigen anerkannter Flüchtlinge dürfen nachkommen, für subsidiär Geschützte gemäß der Genfer Konvention ist die Familienzusammenführung ausgesetzt. Migranten aus Marokko und Algerien gewannen ihre Prozesse in zwölf beziehungsweise in zehn Prozent der Fälle. Diese Länder sollen zu sicheren Herkunftsländern erklärt werden, wenn die Anerkennungsquote des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge unter fünf Prozent liegt.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisierte mit Blick auf die hohen Erfolgsquoten die „restriktive Asylanerkennungspraxis“ der Bundesregierung und warnte vor weiteren Asylrechtsverschärfungen. „Es kann nicht sein, dass das Recht auf Schutz, Zuflucht und Hilfe aus migrationspolitischen Abwägungen oder parteipolitischen Interessen ausgehöhlt und nur nach Gutdünken gewährt wird“, erklärte Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider.