Das Verwaltungsgericht hat im Sinne der Kläger entschieden. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Das Verwaltungsgericht Stuttgart gibt Anwohnern in Beuren Recht, die sich um ihre Nachtruhe gebracht sehen.

Beuren/Stuttgart - Ich bin fix und fertig. Ich habe keinen Schlaf mehr, und ich kann kein Fenster mehr öffnen.“ Eindrücklich hat eine 51-Jährige aus Beuren vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht ihr nun seit gut dreieinhalb Jahren währendes Martyrium beschrieben. Von einer Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge in ihrer direkter Nachbarschaft gehe ein solcher Lärm aus, dass an Nachtruhe nicht zu denken sei. Die Zweite Kammer des Gerichts gab den Klägern Recht und verdonnerte das Landratsamt Esslingen als Betreiber der Unterkunft, für Ruhe zu sorgen.

Zwei Jahre lang wohnten 23 Flüchtlinge in dem Haus

Wörtlich wurde das Landratsamt Esslingen als Vertreter des Landes Baden-Württemberg dazu verurteilt, „geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Lärmbelästigungen in Form von lauter Musik, übermäßig lauten Unterhaltungen und Geschrei zur Nachtzeit zwischen 22 und 6 Uhr, welche durch die Bewohner der Unterkunft verursacht werden, zu unterbinden“. Wie das Landratsamt diese Auflage erfüllen soll, ließ die Kammer offen.

Der Landkreis hatte vor rund vier Jahren in einem Wohngebiet in der Beurener Ortsmitte ein Zweifamilienhaus von privater Seite für die Erstunterbringung von Asylbewerbern angemietet. Im November 2015 zogen die ersten Flüchtlinge ein. Zwei Jahre lang wohnten dort bis zu 23 junge Männer aus Togo, der Elfenbeinküste, Kamerun und Gambia. Die Obergrenze ist inzwischen auf 17 Bewohner festgelegt worden, derzeit sind dort noch zehn Flüchtlinge aus Westafrika untergebracht.

Es herrscht Remmidemmi bis spät in die Nacht hinein

Das Zweifamilienhaus ist nur dreieinhalb Meter von dem Haus der Kläger entfernt. Dort wohnen neben der 51-Jährigen auch deren 50 Jahre alte Schwester und ihr Mann, die ebenfalls geklagt haben. Die 50-Jährige schilderte vor Gericht den Ablauf eines typischen Abends: Zwischen 21 und 22 Uhr begännen die Bewohner mit dem Kochen. Dabei werde „afrikanische Musik in hoher Lautstärke zelebriert“. Dabei gebe es laute Unterhaltungen, Gezeter und Telefonate bei offenem Fenster.

Die Küche ist zu den Schlafzimmern der Kläger hin gerichtet, ebenso wie eine Terrasse, auf der sich Flüchtlinge ebenfalls zu nachtschlafender Zeit aufhielten. „Das ist kein Fünf-Minuten-Geschrei“, erklärte die 50-Jährige. „Remmidemmi“ herrsche teils bis circa 3 Uhr morgens, und um 4 Uhr müssten sie und ihre Schwester aufstehen, um zur Arbeit zu gehen. Die 51-Jährige sieht sich nicht nur um ihren Schlaf gebracht, sondern durch Gesten und Äußerungen wie „Bitch“ (Schlampe) bedroht. „Ich fühle mich nicht mehr sicher“, sagte sie.

Richter: Landratsamt hätte eine Baugenehmigung gebraucht

Eine Vertreterin des Landratsamts bestritt, dass es eine Lärmbelästigung diesen Ausmaßes überhaupt gebe. Schließlich hätten sich andere Nachbarn nicht beschwert. Diese Argumentation teilte die Kammer aber nicht, allein schon wegen des geringen Abstands zum Haus der Kläger. In Richtung der Behörde fand der Vorsitzende Richter Frank Wenger deutliche Worte. In der Anmietung des Gebäudes für die Erstunterbringung sieht er eine Nutzungsänderung, für die eine Baugenehmigung eingeholt hätte werden müssen.

Dies zu tun habe das Landratsamt aber unterlassen. Wegen des geringen Abstands hält der Vorsitzende es für ausgeschlossen, dass eine Genehmigung in Frage käme. „Sie betreiben seit fast vier Jahren eine Gemeinschaftsunterkunft formell illegal“, sprach Frank Wenger Klartext. Die Kläger betonten indessen, dass sie nichts gegen Flüchtlinge direkt neben sich haben. Wegen des anhaltenden Lärms hätten sie sich aber nicht mehr anders zu helfen gewusst, als gegen das Land Baden-Württemberg zu klagen, in dessen Auftrag das Landratsamt handelt.

Kläger wollen einen Aufpasser für die Nacht

Die Behördenvertreterin sagte, dass bereits Schritte zur Entspannung der Lage eingeleitet worden seien. Dazu zähle etwa, dass zwei Zimmer stillgelegt worden seien und jetzt nur noch als Lagerräume genutzt würden. „Wir haben wirklich viel gemacht, und ich weiß momentan nicht, was wir noch machen können“, sagte die Behördenvertreterin.

Laut den Klägern hat all das bisher nichts gefruchtet. Zwar gebe es mal zwei, drei Tage Ruhe, und manchmal sei sogar eine Woche lang nichts zu hören. Doch dann gehe es wieder von vorne los. Aus Sicht der 50-Jährigen aus Beuren gibt es daher nur eine Lösung: Das Landratsamt müsse nachts jemanden abstellen, der in der Unterkunft für Ruhe sorgt. Diesen Vorschlag bezeichnete die Behördenvertreterin wegen der Kosten jedoch als „unverhältnismäßig“.