Einrichtung mit Modellfunktion: Wohnraum im Ankerzentrum Manching Foto: dpa

Mit dem 1. August hat Bayern sieben Erstaufnahmezentren umbenannt. Das soll vor allem die Rückführung von Migranten beschleunigen. Innenminister Herrmann (CSU) spricht aber auch von Integration.

München - Begleitet von heftiger Kritik haben in Bayern die bundesweit ersten sogenannten Ankerzentren für Asylbewerber die Arbeit aufgenommen. Die Einrichtungen sollen Asylverfahren und damit auch Abschiebung oder Rückführung derjenigen Migranten beschleunigen, die kein Bleiberecht haben.

Was sind Ankerzentren?

Vorerst nur ein neues Etikett, das auf sieben bayerischen Transit- und Erstaufnahmeeinrichtungen klebt. „Anker“ hat für Flüchtlinge und Migranten nichts mit Ruhe und Bleiben zu tun, sondern ist eine wohlklingende Abkürzung für „Ankunft, Kommunale (Verteilung), Entscheidung, Rückführung.“ Hauptziel ist es, nicht nur Asylverfahren zu bündeln und zu beschleunigen, sondern vor allem Rückführungen bei negativem Bescheid.

Wodurch wird das erreicht?

In den Zentren (nicht aber in ihren Filialen, die nur der Unterbringung dienen) sind alle notwendigen Behörden vertreten: Bamf, Verwaltungsgericht (jedenfalls zum Einreichen von Anträgen und Widersprüchen), Ausländerbehörde, Gesundheits- und Arbeitsamt. Das Asylverfahren nimmt also kurze Wege – auch deshalb, weil die Antragsteller am Ort wohnen müssen und so unmittelbar greifbar sind.

Wo stehen die Ankerzentren?

Eines in jedem der sieben bayerischen Regierungsbezirke: in Manching/Ingolstadt, Bamberg, Zirndorf, Donauwörth, Regensburg, Deggendorf, Schweinfurt.

Wer soll dort wohnen?

In den Zentren (meist ausgediente Kasernen) sollen maximal 1000 bis 1500 Flüchtlinge und Migranten wohnen, je nach Vereinbarung mit den Kommunen, und das vom Zeitpunkt ihrer Ankunft bis zur Entscheidung über ihr Bleiberecht. Die Große Koalition in Berlin hat vereinbart, dass dies höchstens 18 Monate, bei Familien sechs Monate dauern soll. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) meint, das werde alles viel schneller gehen. Die Erfahrungen aus bisherigen Transitlagern (Manching, Bamberg) besagen etwas anderes.

Was geschieht mit denen, die bleiben?

Früher war daran gedacht, in den Ankerzentren nur Menschen mit geringer Bleibeperspektive unterzubringen (Migranten ohne Asylgrund oder aus sicheren Herkunftsländern); damit hätte man faktisch reine Abschiebelager eingerichtet. Jetzt will Herrmann „Personen mit guter und solche mit weniger guter Bleibeperspektive aus verschiedenen Herkunftsländern“ mischen. Auf Gemeinden verteilt werden soll erst nach positivem Abschluss des Anerkennungsverfahrens.

Wozu das Arbeitsamt?

Herrmann sagt, damit könne die Integration von Flüchtlingen „bereits in den Ankerzentren beginnen“. Für Menschen mit guter Bleibeperspektive und entsprechender Qualifizierung könne eine „sofortige Vermittlung in den Arbeitsmarkt oder ein rascher Beginn beruflicher Qualifikationsmaßnahmen“ erfolgen.

Wie leben die Menschen?

Die Kasernenareale sind riesig, die Zimmer winzig. Eigentlich sind sieben Quadratmeter Wohnraum pro Person vorgeschrieben; in Bamberg ist es (laut „Nürnberger Nachrichten“) derzeit aber so, dass sich 16 Personen, darunter zehn Kinder, ein Dreizimmerappartement teilen müssen. Privatsphäre gibt es nur eingeschränkt: Die Türen zu den Zimmern dürfen nicht abgeschlossen werden, angeblich aus Sicherheitsgründen. Die Menschen in den Ankerzentren haben über Monate hinweg nichts zu tun, sie dürfen nicht arbeiten, und den Schulbesuch in einer Regelschule außerhalb mussten sich Ingolstädter Flüchtlinge erst vor Gericht erstreiten. Verlassen darf jeder das Gelände – aber zum Einkaufen etwa gibt es weder Grund noch Geld: Die Menschen müssen essen, was die jeweilige Kantine kocht. Sie dürfen selber nicht kochen, haben keine Kühlschränke, und das Taschengeld von derzeit etwa 100 Euro pro Monat soll nach dem Willen der bayerischen Regierung künftig so weit wie irgend möglich durch Sachleistungen ersetzt werden. Es gilt Residenzpflicht.