Eine Gesundheitskarte für Flüchtlinge soll es in Baden-Württemberg vorerst nicht geben. (Symbolbild) Foto: dpa

Flüchtlinge, die zum Arzt müssen, brauchen auch weiterhin einen Behandlungsschein der Stadt- oder Landkreise: Land, Kassen und Kommunen können sich nicht über eine elektronische Gesundheitskarte einigen.

Stuttgart - Flüchtlinge werden in Baden-Württemberg auch weiterhin einen Behandlungsschein bei ihrem Stadt- oder Landkreis holen müssen, bevor sie einen Arzt aufsuchen dürfen. Wie die Lenkungsgruppe der Landesregierung für Flüchtlingsaufnahme jetzt den Krankenkassen und Kommunen mitteilte, seien für die angestrebte elektronische Gesundheitskarte „noch weitere Prüfungen erforderlich“.

Vor allem soll zunächst abgewartet werden, bis Kommunen und Kassen auf Bundesebene eine Rahmenvereinbarung geschlossen habe, heißt es in dem Schreiben, das unserer Zeitung vorliegt. „Wie Ihnen bekannt ist, gibt es insoweit noch erhebliche Differenzen zwischen den Verhandlungspartnern“, bedauert das Gremium, das aus dem Amtschefs des Integrations-, des Staats-, des Innen- und des Finanz- und Wirtschaftsministeriums besteht.

Dabei geht es vor allem um die Frage, wie sich mit der Gesundheitskarte sicher stellen lässt, dass Asylbewerber nur eingeschränkte medizinische Leistungen in Anspruch nehmen: „Es kann nur um akute Erkrankungen gehen, nicht etwa um kompletten Zahnersatz“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags, Eberhard Trumpp, unserer Zeitung. Auch die Höhe der Gebühr, die Kassen dem Land als Verwaltungskosten in Rechnung stellen dürfen, ist umstritten.

Nur eingeschränkte Leistungen erlaubt

Vor der Landtagswahl am 13. März ist mit der Gesundheitskarte für Flüchtlinge also nicht mehr zu rechnen. Und dies, obwohl Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) mehrfach auf eine rasche Einführung gedrängt hatte. Allerdings hat er auch stets betont, dass Flüchtlinge keine Leistungen erhalten sollen, die den gesetzlich reduzierten Umfang überschreiten.

In Regierungskreisen hatte es jedoch zuletzt Befürchtungen gegeben, dass die Kassen eine solche Ausweitung stillschweigend hinnehmen. Für die Behandlungskosten von Flüchtlingen kommen nämlich nicht die Beitrags-, sondern die Steuerzahler auf: Das Land ersetzt den Kassen die Ausgaben.