Die Besucher mussten sich registrieren und durften nur mit Maske Foto: Kathrin Wesely

Beim Flohmarkt galten plötzlich strenge Corona-Regeln. Wieso das? auf dem Marienplatz gab es wegen Corona strenge Sicherheitsvorkehrungen. Besucher und Beschicker fanden das in Ordnung. Bei anderen Märkten macht die Stadt keine so strengen Vorgaben. Warum bei diesem Markt im Süden?

S-Süd - Zäune, Kontaktlisten am Eingang, Maskenpflicht: Viele Flohmarktflaneure haben sich gewundert, als sie am Samstag den Flohmarkt auf dem Marienplatz besuchten. Nirgends sonst gelten so strenge Regeln. Wer am Samstag etwa statt am Marienplatz am Feuersee im Westen die Stände durchstöberte, blieb von Corona-Vorsichtsmaßnahmen völlig unbehelligt. Auch, wer gern den Flohmarkt am Karlsplatz besucht, braucht weder Maske zu tragen, noch muss er Name und Telefonnummer hinterlassen. Wieso gelten in der Stadt für Veranstaltungen gleicher Art ungleiche Regeln?

Einzig die Umzäunung und die Begrenzung auf 500 Personen war eine Vorgabe, die Art der Umsetzung habe man dem Veranstalter überlassen, so die Stadt auf Nachfrage. „Dies hat mit der Einstufung als Veranstaltung und der grundsätzlich höheren Frequenz auf dem Marienplatz zu tun“, heißt es. Dies hänge auch mit den Haltestellen am Platz zusammen. Prinzipiell würden alle Veranstalter gleich behandelt, „aber die einzelnen Veranstalter können sich selbst strengere Regeln auferlegen“. So habe der HGDV selbst entschieden, dass auf dem Flohmarkt Masken getragen werden müssen.

Die bekannten Verhaltensregeln

Hagen Müller vom Vorstand der Süden – Handel Gewerbe Dienstleistungen Stuttgart-Süd e.V. (HGDV) fand die Vorgaben der Stadt für den Flohmarkt in Ordnung – schließlich wollte man mit der Veranstaltung keinen Corona-Hotspot schaffen. Die Stadt hatte verlangt, dass der 1,5-Meter-Mindestabstand eingehalten werde – auf welche Weise auch immer.

So wurde der Markt insgesamt verkleinert und Pfeile am Boden wiesen den Besuchern die Richtung. „Wir kennen das ja alle inzwischen“, so Müller. Der Flohmarkt war von der Fläche her nur halb so groß wie üblich. Man hatte sich über die Einteilung mit der Stadt abgestimmt, die die Umzäunung dann aufstellte, berichtet Müller. Auch waren nur 300 statt der sonst 600 Stände zugelassen. „Es war ja schön, dass wir den Flohmarkt überhaupt abhalten konnten. Er ist ja mehr so ein Quartiersfest. Und dann hatten wir die Standkarten bereits im März verkauft. Aber da war der Markt dann ausgefallen.“

Insgesamt zählte der Markt am Samstag 2500 Besucher, die sich in die Listen eintrugen. „Die Kontaktdaten heben wir auf, und wenn es keine Coronavorfälle gibt, schmeißen wir sie nach vier Wochen weg“, sagt Müller.

Nur wenige Masken-Verweigerer

Manche würden maulen, berichtete der HGDV-Vorstand Rupert Kellermann am Samstagnachmittag. Er hatte am Einlass die Flohmarktbesucher empfangen und meinte: Im Großen und Ganzen würden sich die Besucher aber einsichtig zeigen und die Unannehmlichkeiten akzeptieren. Zur Sicherheit hatte der HGDV den Tag über dennoch zehn ehrenamtliche Leute im Einsatz, die herumgingen und die Besucher ermahnten, doch bitte auf den Mindestabstand zu achten oder die Masken richtig aufzusetzen.

„Es gab bloß drei Personen, die sich aktiv geweigert haben, Maske zu tragen. Die haben wir dann fortgeschickt. Andere, die keine Lust hatten, eine Maske aufzusetzen, haben gleich am Eingang kehrt gemacht“, berichtet Hagen Müller. Seitens der Beschicker habe es rein gar keine Probleme gegeben. „Wir haben da nur positive Rückmeldungen erhalten. Die Verkäufer sagten uns, sie hätten sich die ganze Zeit über sicher gefühlt.“ Für Hagen Müller war der Flohmarkt ein den Corona-Umständen entsprechender Erfolg.

Grundsätzlich gelten für Flohmärkte die gleichen Regelungen wie für Spezialmärkte – etwa das Ansammlungsverbot, erklärt die Stadtverwaltung zum Thema. „Es gibt Unterschiede zu den Wochenmärkten, die nicht als Spezialmarkt eingestuft werden, sondern letztlich dem (Lebensmittel-)Einzelhandel gleichgestellt werden.“ Nur für Wochenmärkte, die nicht unter freiem Himmel stattfänden, gelte daher auch die Maskenpflicht – wie im Supermarkt.