Miniatur-Figuren zweier Rentner sitzen auf Münzen vor einem Schild mit der Aufschrift „Rente“. Aus dem Stress-Job mit einem Schlag in die Rente? Viele wünschen sich einen sanfteren Übergang. Foto: dpa

In der Koalition zeichnet sich eine Einigung für einen flexibleren Renteneintritt ab: Ältere Arbeitnehmer könnten bald mit jedem denkbaren Prozentsatz in Teilrente gehen. Bislang gibt es nur eine halbe Verrentung und Weiterarbeit zu 50 Prozent.

Berlin - In der Koalition zeichnet sich eine Einigung für einen flexibleren Renteneintritt ab. Nach Angaben von Mitgliedern der Koalitionsarbeitsgruppe, die vergangene Woche zum zweiten Mal getagt hat, gibt es zwischen den Rentenexperten von Union und SPD bei einer weiteren Flexibilisierung der Teilrente wenig Streit. Demnach könnten ältere Arbeitnehmer ab 63 demnächst mit jedem denkbaren Prozentsatz in Teilrente gehen. Bislang gibt es nur wenige Möglichkeiten, wie etwa eine halbe Verrentung und Weiterarbeit zu 50 Prozent.

Auch bei den Hinzuverdienstgrenzen für Teilrentner soll es nach den Angaben bald unkomplizierter werden. Bislang ist die Berechnung der Grenzen sehr schwierig, was viele Interessenten einer Teilrente offensichtlich abschreckt. Im Gespräch ist nun, dass der höchste Verdienst des Teilrentners aus den vergangenen 15 Jahren die Hinzuverdienstgrenze markiert.

Denkbar wäre, dass die Tarifvertragsparteien neue Lösungen finden, damit die Betroffenen die rentenrechtlich fälligen Abschläge bei ihrer Teilrente möglichst weit abfedern können.

SPD will, dass die Teilrente schon ab 60 möglich sein soll

Die SPD-Vertreter haben in der letzten Sitzung den Wunsch der Gewerkschaften vorgetragen, dass die Teilrente schon ab 60 möglich sein soll und dass dabei die Abschläge moderater ausfallen sollen. Diese Forderung ist im Unionslager aber mit großer Skepsis aufgenommen worden. Es wird befürchtet, dass auf diesem Weg neue Anreize zur Frühverrentung gesetzt werden.

Die SPD befürwortet zudem eine neue Lösung für gesundheitlich angeschlagene Arbeitnehmer im rentennahen Alter, die zwar keine Erwerbsminderungsrente bekommen, aber auf dem Arbeitsmarkt so gut wie chancenlos sind. Zur Überbrückung der Zeit bis zur Rente wird über eine Lohnersatzleistung ähnlich dem Kurzarbeitergeld nachgedacht.

SPD-Arbeitsmarktexpertin Katja Mast sagte im Gespräch mit den Stuttgarter Nachrichten: „Uns liegen Regelungen am Herzen, damit Menschen länger im Erwerbsleben bleiben und gesund bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter arbeiten können.“

Für rüstige Rentner soll es Anreize zum Weiterarbeiten geben

Es soll nicht nur darum gehen, wie die Menschen früher aus dem Erwerbsleben ausscheiden können. Rüstige Arbeitnehmer sollen auch motiviert werden, über das gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus weiterzumachen. Es geht dabei auch um den Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung. Der Arbeitnehmerbeitrag entfällt in diesen Fällen bislang schon, wenn ein Arbeitnehmer seinen Rentenantrag schon gestellt hat und seine Rente neben dem Lohn bezieht. Die Union macht sich dafür stark, dass der Arbeitgeberbeitrag auch künftig bezahlt werden soll, er aber auf dem Rentenkonto des Arbeitnehmers gutgeschrieben wird und dessen Rentenansprüche steigert. Diese Regelung soll aber nicht für Minijobs gelten. Dem Vernehmen nach hat sich die SPD hier noch keine Meinung gebildet.

Wenn ein älterer Arbeitnehmer mit Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters keine Rente beantragt, sondern einfach weiterarbeitet, steigt seine Rente bislang schon nach zwölf Monaten um sechs Prozent. Der Rentenexperte der Union, Peter Weiß, macht sich dafür stark, dass im ersten und zweiten Jahr nach gesetzlichem Renteneintritt der Anreiz zum Weiterarbeiten höher ausfällt. „Ich bin dafür, das Weiterarbeiten nach der Regelaltersgrenze stärker zu fördern.“