Was bedeutet die 2G-Regel im Hinblick auf die Kündigungsfrist? Foto: Bihlmayer Fotografie / shutterstock.com

In der Alarmstufe des Dreistufen-Plans der Landesregierung zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist eine 2G-Regelung unter anderem für Fitnessstudio vorgesehen. Kann man deswegen kündigen?

Seit dem 16.09.2021 ist die Auslastung der Krankenhäuser die wichtigste Kennzahl für weitere Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie in Baden-Württemberg. Hospitalisierungsrate und Intensivbettenbelegung sind dabei die entscheidenden Werte für das dreistufige Schutzkonzept der Landesregierung. Die aktuellen Hospitalisierungskennzahlen für Baden-Württemberg und alle anderen Bundesländer finden Sie hier.


2G-Regel in Fitnessstudios möglich

Das neue dreistufige Warnsystem tritt in Baden-Württemberg auch in Fitnessstudios in Kraft und sieht für Sportstätten, Bäder, Saunen und Freizeitparks folgende Maßnahmen vor:

Erste Stufe (Basisstufe): Die erste Stufe gilt bis zu einer Hospitalisierungsrate von 8,0 oder einer Intensivbettenauslastung von 250. In der Basisstufe bleibt in Fitnessstudios alles wie gehabt und die 3G-Regel (nachweislich geimpft, genesen oder getestet) gilt weiterhin. Für Bereiche im Freien entfällt 3G und es gilt keine weitere Regelung.

Zweite Stufe (Warnstufe): Die zweite Stufe tritt in Kraft, wenn die Hospitalisierungsrate an 5 Werktagen in Folge den Wert von 8 erreicht oder die Intensivbettenbelegung an 2 Werktagen hintereinander einen Wert von 250 erreicht. Dann gilt für Fitnessstudios eine verschärfte 3G-Regel, bei der Ungeimpfte einen aktuellen PCR-Test nachweisen müssen. Für Bereiche im Freien gilt dann die 3G-Regel, bei der ein Schnelltest als Nachweis ausreicht.

Dritte Stufe (Alarmstufe): Die Alarmstufe wird in Baden-Württemberg ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsrate an 5 Werktagen in Folge einen Wert von 12 erreicht oder die Intensivbettenbelegung an 2 aufeinander folgenden Werktagen auf 390 steigt. Ab dann gilt die 2G-Regel auch für Fitnessstudios und ungeimpfte Fitnessstudio-Mitglieder haben sowohl in geschlossenen als auch in freien Bereichen keinen Zutritt mehr.

Lese-Tipp: Die aktuelle Intensivbettenbelegung in Baden-Württemberg finden Sie hier und die aktuelle Hospitalisierungsrate des Landes finden Sie hier.


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Fitnessstudio kündigen wegen 2G-Regel?

Vor Einführung der kostenpflichtigen Corona-Tests war der Besuch im Fitnessstudio für ungeimpfte Mitglieder durch die Testpflicht nur mit einem zeitlichen Mehraufwand vorab verbunden. Seit dem 11. Oktober kommt zusätzlich noch ein finanzieller Aufwand hinzu. Falls es durch eine steigende Krankenhausauslastung zur 2G-Regel in der Alarmstufe kommt, haben Ungeimpfte gar keinen Zutritt mehr zu ihrem Fitnessstudio. Es ist daher nicht überraschend, dass sich viele Mitglieder fragen, ob sie ihren Vertrag außerordentlich kündigen können.

Wie die Verbraucherzentrale uns auf Anfrage mitteilte, kann für Ungeimpfte im Einzelfall eine Kündigung aufgrund der 2G-Regel möglich sein. In § 313 BGB sei geregelt, dass ein Dauerschuldverhältnis (Fitnessstudiovertrag) gekündigt werden kann, wenn sich die Umstände, die zur Grundlage des Vertrages geworden sind, nach Vertragsabschluss schwerwiegend verändert haben und eine Anpassung des Vertrages nicht zumutbar ist. Denn unter den jetzigen Bedingungen hätten viele Mitglieder wahrscheinlich nie einen Vertrag mit ihrem Fitnessstudio abgeschlossen. Insbesondere unter Berücksichtigung der Einführung der 2G-Regel, mit der es für Ungeimpfte unmöglich ist, überhaupt ins Fitnessstudio gelassen zu werden.

Da die Verbraucher die veränderten Umstände durch die Corona-Pandemie nicht selbst zu verantworten haben, können sie diesen nach Einschätzung der Verbraucherzentrale nicht zugemutet werden. Eine Anpassung des Vertrages ist aufgrund der 2G-Regel ebenfalls nicht möglich. Hinzu kommt die Dauer der Pandemie. Immerhin gab es bereits seit März 2020 erhebliche Einschränkungen im Betrieb der Fitnessstudios. Eine Zeitspanne, die weit über das zumutbare Maß solcher Einschränkungen hinausgeht. Aus diesem Grund sieht die Verbraucherzentrale Anlass zu einer außerordentlichen Kündigung auf Seiten der Verbraucher.

Allerdings gibt es keine Pauschallösung des Gesetzgebers für diesen Umstand. Jede Kündigung muss also als Einzelfall betrachtet werden. Verbraucher müssen sich daher gegebenenfalls auf einen Rechtsstreit mit dem Fitnessstudio einstellen, wenn sie den Vertrag vorzeitig kündigen wollen. Immerhin haben die Betreiber durch Corona erhebliche Umsatzeinbußen erlitten und ein wirtschaftliches Interesse daran, jeden Kunden zu halten.


Fitnessstudio stellt sich quer: Was tun?

Sollte das Fitnessstudio nicht auf eine eingereichte Kündigung reagieren und weiterhin Geld vom Konto abbuchen, raten die Experten der Verbraucherzentrale, zunächst beim Fitnessstudio einen Zahlungsstopp anzukündigen. Dies sollte entweder per Einwurfeinschreiben oder persönlich unter der Beobachtung von Zeugen geschehen. Anschließend kann man die Bank anweisen, die Abbuchungen des Fitnessstudios zu unterbinden. Will das Fitnessstudio dann an das Geld, müssten die Betreiber einen Prozess anstrengen und beweisen, dass ihnen das Geld zusteht. Bei besonderen Härtefällen kann man sich außerdem an die Beratungsstellen der Verbraucherzentralen wenden. Eine Übersicht für Baden-Württemberg finden Sie hier.


Beitragsfreiheit durch 2G-Regel

Nach Ansicht der Verbraucherzentrale gilt für die Dauer der 2G-Regelung in jedem Fall eine Beitragsbefreiung für ungeimpfte Studiomitglieder. Schließlich gibt es keine Möglichkeit für sie zu trainieren. Das Studio kann demnach die vertraglich festgelegte Leistung nicht erfüllen und das Mitglied muss seine Beiträge nicht bezahlen.


Kündigung wirklich nötig?

Besonders kleine und mittelständische Unternehmen haben teilweise stark unter Umsatzeinbußen durch die Corona-Pandemie zu leiden. Anstatt gleich den Weg der Kündigung zu gehen, könnte man alternativ das Gespräch mit den Studiobetreibern suchen und eventuell einen Kompromiss aushandeln. Vielleicht möchte man in Zukunft wieder dort trainieren und kann den Vertrag für die Dauer der Einschränkungen stilllegen.

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