Ab sofort können Firmen im Teil-Lockdown und Selbstständige wie Künstler ihre Anträge auf Novemberhilfe stellen. Das teilte das Bundeswirtschaftsministerium am Mittwoch mit.
Berlin - Firmen im Teil-Lockdown und Selbstständige wie Künstler können ab sofort Anträge auf die Novemberhilfen stellen. Das teilte das Bundeswirtschaftsministerium am Mittwoch auf Anfrage mit. Erste Gelder sollen ab Ende November gewährt werden, und zwar in Form von Abschlagszahlungen - das ist ein Vorschuss auf spätere Zahlungen ohne eine tiefergehende Prüfung.
Konkret sollen Unternehmen einen Abschlag in Höhe von bis zu 50 Prozent ihrer beantragten Summe erhalten, maximal 10 000 Euro. Betroffene können in ihrem Antrag auf die Novemberhilfe angeben, ob sie eine Abschlagszahlung wollen.
Anträge können über IT-Plattform gestellt werden
Die Anträge können über eine bundeseinheitliche IT-Plattform gestellt werden. Der Antrag muss elektronisch durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt gestellt werden - damit soll Missbrauch vorgebeugt werden. Soloselbstständige sind bis zu einem Förderhöchstsatz von 5000 Euro unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt.
Die Bundesregierung hatte die Zuschüsse etwa für Gastronomiebetriebe sowie Solo-Selbstständige zugesagt, die seit Anfang November von den behördlich angeordneten Schließungen im Kampf gegen eine Ausbreitung des Coronavirus betroffen sind. Für die weitaus meiste Zahl der Firmen sollen Zuschüsse in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes im November 2019 gewährt werden.
Andere staatliche Leistungen werden angerechnet
Anträge auf die Zuschüsse stellen können alle Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die Anfang November den Geschäftsbetrieb einstellen mussten - sowie Firmen, die „nachweislich und regelmäßig“ 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungen betroffenen Unternehmen erzielen. Das sind etwa Lieferanten der Gastronomie.
Andere staatliche Leistungen, die für November gezahlt werden, werden angerechnet - das gilt vor allem für Leistungen wie Überbrückungshilfe oder Kurzarbeitergeld. Die Anträge auf Novemberhilfe können bis zum 31. Januar 2021 gestellt werden.
Der Bund rechnet mit einem Finanzvolumen von 14 bis 15 Milliarden Euro. Das Geld soll aus einem Topf für laufende Überbrückungshilfen kommen, der aber bei weitem nicht ausgeschöpft ist. Für eine Verlängerung des Teil-Lockdowns bis zum 20. Dezember sind erneut Finanzhilfen geplant - und zwar im Umfang von voraussichtlich 17 Milliarden Euro.