Ministerpräsident Kretschmann im Gespräch mit der Kanzlerin Foto: dpa/Wolfgang Kumm

Im Streit um den Rechtsanspruchs auf Ganztagsschule wird Ministerpräsident Kretschmann konkret: Der Bund soll ab 2030 die Hälfte der Betriebskosten tragen.

Stuttgart - Die Zeit läuft schon lange weg, aber am nächsten Mittwoch ist definitiv der allerletzte Tag für die Aktivierung des Vermittlungsausschusses, um den Bund-Länder-Streit über den Rechtsanspruch auf Ganztagsgrundschule doch noch vor der Bundestagswahl zu lösen.

 

Es geht um einen bildungspolitischen Meilenstein, den die schwarz-rote Bundesregierung auf den Weg gebracht und durchgesetzt hat. Und es geht um viel Geld: 12 Milliarden Euro sind für die sukzessive Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsgrundschule veranschlagt, der von 2026 an realisiert werden soll. Dann sollen erstmals alle Erstklässler in Deutschland wählen können, ob sie die klassische Halbtags- oder eine Ganztagsgrundschule besuchen wollen. Bis 2029 soll die Einführungsphase abgeschlossen sein.

Noch sind Bund und Ländern mit ihren Vorstellungen, wer welchen Anteil stemmen soll, denkbar weit auseinander. Laut dem Bundestagsbeschluss würde der Bund mit 46,7 Prozent knapp die Hälfte der Investitionskosten von 7,5 Milliarden Euro übernehmen. Bei den Betriebskosten wird der Bundesanteil auf 21,3 Prozent beziffert. Das ist den Ländern, die den Rechtsanspruch alle realisieren wollen, zu wenig. Deshalb haben sie das Gesetz Ende Juni im Bundesrat gestoppt. Nach ihren Vorstellungen sollte der Bund 70 Prozent der Investitionen und die Hälfte der Betriebskosten übernehmen.

Die Zeit läuft aus

Seither ist wenig passiert, außer dass Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) inzwischen zwei Briefe an die Vorsitzenden des Vermittlungsausschusses geschrieben und dringend darum gebeten hat, das Verfahren einzuleiten. Mittlerweile ist die Zeit dafür mehr als knapp geworden.

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Kretschmann brennt die Sache mittlerweile richtig schmerzhaft unter den Nägeln. Jetzt versucht er zum dritten Mal, Bewegung in die verfahrene Sache zu bringen. Der Stuttgarter Regierungschef hat seine Finanzexperten in Stuttgart rechnen lassen, was eine Einigung auf Grundlage der Länderwünsche den Bund kosten würde und daraus einen Vorschlag destilliert. Nach seinen Vorstellungen würden die Kosten für den Rechtsanspruch auf Ganztagsgrundschule über das Finanzausgleichsgesetz realisiert – und zwar dynamisch. Das würde eine automatische Berücksichtigung der Inflations- und Personalkostensteigerungen beinhalten. Jeweils 2,25 Milliarden Euro sollen demnach der Bund und die Länder im Jahr 2030 für die Betriebskosten aufbringen.

„Der Bund muss zeigen, ob er es ernst meint“

Kretschmann rechnet kühl vor, dass der Bund den Ländern deshalb von 2030 an einen um 0,7 Prozentpunkte höheren Anteil an den staatlichen Einnahmen aus der Umsatzsteuer überlassen muss. „Was wir vom Bund fordern, ist ein faires und solidarisches Finanzierungsmodell. Nicht mehr und nicht weniger“, betonte Kretschmann gegenüber unserer Zeitung. „Das liegt auf dem Tisch. Jetzt kann der Bund zeigen, ob er es ernst meint.“

Was die Anschubfinanzierung für teure Reformen durch den Bund anlangt, ist Kretschmann ein gebranntes Kind. Den Ausbau der Kitas fördert der Bund mit insgesamt 5,5 Milliarden Euro, wovon Baden-Württemberg 714 Millionen Euro erhält. Doch wenn das 2019 gestartete Förderprogramm 2022 ausläuft, laufen die Personalkosten weiter, wie das Staatsministerium betont. Ähnlich ist es beim „Pakt für den Rechtsstaat“ zur Stärkung der Justiz, in den der Bund von 2019 bis 2021 insgesamt 220 Millionen Euro steckt; davon erhält der Südwesten 28 Millionen Euro; aber auch hier bleiben die Personalkosten laut der Stuttgarter Regierungszentrale über den Förderzeitraum hinaus bestehen. Beim Förderprogramm für die Ganztagsschulen befürchtet Kretschmann, mit der jetzigen Ausgestaltung jährliche Betriebskosten von einer Milliarde Euro aufbringen zu müssen. Verhandlungsmasse, wo die Länder dem Bund entgegen kommen könnten, sieht man in Stuttgart bei den Summen, die der Bund in der Einführungsphase von 2026 bis 2029 überweisen will. Konkret wird das Staatsministerium dabei aber nicht.

„Ohne Frage: Wir brauchen mehr Ganztag“, betonte Kretschmann. „Aber das muss finanziell hinterlegt und leistbar sein.“ Länder und Kommunen hätten ihre Lektion beim Kita-Ausbau und bei der Betreuung der unter Dreijährigen gelernt. „Ohne fortlaufende Investitionen in Qualität und Fachkräfte bleiben die bildungspolitischen Verheißungen des Bundes reine Worthülsen.“

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