Baden-Württembergs Finanzministerin Edith Sitzmann lehnt es ab, die Grundsteuer künftig nach der Fläche zu bemessen, wie dies etwa das Ifo-Institut fordert. Foto: dpa

Bund und Länder beraten über die Grundsteuerreform. Eine Untersuchung des Ifo-Instituts sieht massive Erhöhungen in Ballungszentren, wenn die Steuer nach dem Immobilienwert bemessen wird.

Berlin - Eine Studie des Münchner Ifo-Instituts sieht durch die Grundsteuerreform die Verteuerung des Wohnens in Ballungszentren. Clemens Fuest, Präsident des Münchner Ifo-Instituts, prognostiziert dies für den Fall, dass die Politik sich dafür entscheidet, die Grundsteuer nach dem Wert der Immobilie zu bemessen. Dafür hatte sich wie berichtet die baden-württembergische Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) ausgesprochen. Bund und Länder diskutieren zurzeit über die Neuordnung der Grundsteuer.

 

Falls sich die Politik zu einem wertabhängigen Modell entschließt, werde dies in Ballungsräumen in den bevölkerungsreichen Wohngegenden zu Erhöhungen führen. Denn dort würden oft die höchsten Grundstückspreise bezahlt. „Die Besitzer von Einfamilienhäusern wären in diesem Fall die Verlierer in Ballungszentren“, so Fuest. Diese Gruppe müsste mit besonders hohen Aufschlägen rechnen.

Forderung: Es darf nicht teurer werden

Ähnlich sieht das der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg. Wichtigster Punkt der Neuregelung müsse sein, dass es für Mieter und Eigentümer nicht teurer werde, fordert der Steuerzahlerbund. Falls der aktuelle Wert in die Bemessung der Steuer einfließe, werde dies zu massiven Mehrbelastungen führen.

Die Politik argumentiert, dass die Grundsteuerreform insgesamt nicht zu Steuererhöhungen führen soll. Dies soll mit einer Anpassung der Hebesätze geschehen, die je nach Kommune unterschiedlich sind. Diese Zusage gilt aber nur für das Gesamtaufkommen der Grundsteuer. Der Eigentümerverband Haus und Grund, in dessen Auftrag die Studie erstellt wurde, fordert, dass jede Gemeinde die Zusage abgeben solle, durch die Reform der Grundsteuer nicht mehr Einnahmen zu erheben.

Haus & Grund: Grundsteueraufkommen hat sich seit 2005 verdoppelt

Dagegen spricht allerdings die Erfahrung der Vergangenheit. Nach Darstellung von Haus und Grund sei das Grundsteueraufkommen seit 2005 auf das Doppelte gestiegen. Die Steuer steht einzig den Kommunen zu. Mit Erhöhungen der Hebesätze versuchten viele Städte und Gemeinden, ihre Haushalte auszugleichen.

Laut der Studie komme es beim wertbasierten Modell zu einer ungleichen Verteilung der Steuerlast über das Bundesgebiet. Wird beispielsweise der Verkehrswert der Immobilie zugrunde gelegt, müssten Eigentümer und Mieter in den westdeutschen Großstädten mehr berappen als bisher. Grund dafür ist, dass die Werte der Immobilien in diesen Gegenden besonders gestiegen sind. In kleineren und mittleren westdeutschen Städten und Gemeinden (bis 100 000 Einwohner) nehme die Grundsteuerlast dagegen ab. Ein Rückgang der Grundsteuern sei dann auch in ostdeutschen Gemeinden zu erwarten. Eine Ausnahme bilden die Großstädte im Osten.

Das Ifo-Institut plädiert dafür, die Steuer künftig nicht nach dem Wert, sondern der Fläche von Grundstücken und Gebäuden zu bemessen. Das entspricht den Forderungen des Eigentümerverbandes Haus und Grund. Es sei nicht überzeugend, eine wertabhängige Steuer zu verlangen, so Fuest. Bei der Grundsteuer handele es sich um eine reine Objektsteuer. Deshalb verbiete sich die Bemessung nach dem Wert. Die Leistungsfähigkeit des Steuerzahlers spiele bei dieser Steuerart keine Rolle. Bei einem wertabhängigen Ansatz wäre die Steuerlast in ein und demselben Gebäude gleich hoch – egal ob die Grundsteuer bei einer armen Witwe oder einem Millionär erhoben wird.

Ifo-Institut warnt vor Verwaltungsaufwand

Das Ifo-Institut gibt zu bedenken, dass der Verwaltungsaufwand bei einer wertabhängigen Steuer hoch sei. Wenn 35 Millionen Grundstücke, Wohnungen und Gebäude in Deutschland neu bewertet werden müssten, falle ein Verwaltungsaufwand von rund 500 Euro je Einheit an. In diesem Fall sei mit Verwaltungskosten von 17,5 Milliarden Euro zu rechnen. Auch müsste die Bewertung regelmäßig angepasst werden. Der Aufwand übersteige die jährlichen Einnahmen aus der Grundsteuer.

Auch der Steuerzahlerbund im Südwesten sieht im Flächenmodell die beste Variante. Es sei einfach und transparent, da es an vorliegenden Größen wie Wohn- und Grundstücksfläche anknüpft.

FDP fordert, Reform nicht zu verschleppen

Die FDP-Bundestagsfraktion rief die Bundesregierung auf, die Grundsteuerreform nicht aus Angst vor den Landtagswahlen zu verschleppen. Die Liberalen sprechen sich für eine Bemessung der Steuer anhand der Fläche aus. Dem widersprechen die Umweltverbände. „Das Gutachten des Ifo-Instituts bestätigt unsere Einschätzungen und eigenen Modellrechnungen, dass die reine Flächensteuer eine Gleichmacherei zugunsten von Eigentümern mit teuren Grundstücken wäre“, so Ulrich Kriese vom Umweltverband Nabu Deutschland. Grundstücke in einfachen und peripheren Lagen würden mit einer reinen Flächensteuer höher bewertet.