Die Sanierung des Fellbacher Maicklerschulzentrums ist der gewaltigste Investitionsbrocken der kommenden Jahre. Foto: Patricia Sigerist

Chef-Rechnungsprüfer Dieter Wengert erkennt zwar ein erfreulich positives Ergebnis, warnt aber vor den gewaltigen Ausgaben der kommenden Jahre – vor allem mit Blick auf die 80 Millionen Euro teure Sanierung des Maicklerschulzentrums.

Fellbach - Von Stuttgarter Verhältnissen ist man beim direkten östlichen Nachbarn noch weit entfernt: „Landeshauptstadt erstmals seit 70 Jahren schuldenfrei“, war vor wenigen Tagen im Mantelteil unserer Zeitung zu lesen.

In Fellbach hingegen lag der Schuldenstand zum Jahresende 2017 bei 30,07 Millionen Euro. Diese Zahl nannte kürzlich Dieter Wengert, Leiter des Fellbacher Rechnungsprüfungsamts, als er im Stadtparlament seinen 36-seitigen Schlussbericht zur Finanzlage vorstellte. Auf die Fellbacher Bevölkerung umgerechnet bedeutet dies nach Wengerts Angaben eine Verschuldung von 664 Euro je Einwohner.

Vor allem die Kinderbetreuung in Fellbach samt neuer Betreuungseinrichtungen belastet die Stadtkasse

Angesichts dieses Ergebnisses spricht Wengert von einem guten Jahr 2017, „und das laufende Haushaltsjahr 2018 entwickelt sich ebenfalls positiv“. Diese somit recht erfreuliche Bilanz wird noch ergänzt durch die sich abzeichnende Tendenz, „dass auf die veranschlagte Kreditaufnahme von fünf Millionen Euro verzichtet werden kann“. Es gebe somit „keinen Grund für finanzwirtschaftliche Schwarzmalerei“ und auch nicht für „Panikmache“.

Doch vorausschauende Finanzpolitik, erklärte der seinem Ruf als „Mahner“ gerecht werdende Wengert, müsse auch auf die anstehende „gewaltige Gesamtsumme“ an Investitionen in Fellbach hinweisen. Sollten die Steuereinnahmen „nicht mehr so sprudeln wie jetzt schon viele Jahre“, gerate der Gesamthaushalt „in eine Schieflage“. Vor allem die Kinderbetreuung in Fellbach samt neuer Betreuungseinrichtungen belastet die Stadtkasse – 2017 waren dies 13 Millionen Euro. Das größte der geplanten Vorhaben ist jedoch das Maicklerschulzentrum – von den Gesamtkosten in Höhe von rund 80 Millionen Euro sind derzeit lediglich 28 Millionen Euro veranschlagt. Wengert: „Das bedeutet, dass hierfür noch über 50 Millionen Euro finanziert werden müssen.“

Angesichts der geringen Abweichungen sei ein Lob an die Stadt insgesamt fällig

Wengerts Fazit: Bei den künftigen Ausgaben müsse man sich auf das absolut Notwendige beschränken, „für nur wünschenswerte Projekte gibt es keinen Spielraum mehr“. Dringend empfiehlt Wengert bei Investitionen „Priorisierung mit zeitlicher Entzerrung“ – dies sei eine Hauptaufgabe „der wieder aktivierten Haushaltsstrukturkommission“. Allzuviele Priorisierungen hat dieses Gremium bisher allerdings noch nicht vollbracht – es gab nur ein einziges Treffen der Fraktions-Finanzexperten seit dem Beschluss im Frühjahr. Im Gremium quittierten die Sprecher Wengerts Analyse mit wissendem Kopfnicken. „Sie sind Prüfer, aber auch Mahner“, erklärte beispielsweise SPD-Fraktionschefin Sybille Mack. Angesichts der geringen Abweichungen sei ein Lob an die Stadt insgesamt fällig. 2017 sei ein Jahr gewesen, „in dem es mal wieder nicht so schrecklich schiefgegangen ist wie vorhergesagt“. Fellbach sei „auf einem guten Weg, wenn wir das Risiko gut managen“. Es sei also „keine Schwarzmalerei vonnöten“.

Martin Oettinger, Finanzsprecher der Freien Wähler/Freien Demokraten, gab sich ebenfalls entspannt. „Die Kassen sind entgegen früherer Erwartungen gut gefüllt.“ Bei den in Aussicht gestellten Finanzspritzen für die Kommunen müssten Land und Bund allerdings „den großen Worten endlich Taten folgen lassen, damit Familien und Bürger entlastet werden“. Andreas Zimmer (Unabhängige Fellbacher) wiederum warnte wie schon oft vor weiteren Ausgaben; angesichts der aktuellen Finanzlage müsse man sich aufs Notwendigste beschränken.

Michael Vonau (Grüne) hält mit Wengerts alljährlichem Abschlussbericht „eine spannende Anthologie von erhellenden Schlaglichtern auf die Kämmereipraxis des vergangenen Jahres in der Hand“. Sinnvoll sei, dass etwa bei Neubauten die sorgfältig errechnete Kostenobergrenze auch eingehalten werde und nicht nur als „Mittelwerte eines Kostenrahmens“ gelten sollten.