Bei der ersten Plenarsitzung nach der Sommerpause geht es auch um die Altersversorgung der Abgeordneten Foto: dpa/Sina Schuldt

Das heikle Thema Altersvorsorge für Landtagspolitiker beschäftigt das Parlament und die Öffentlichkeit schon länger. Jetzt liegt ein Gesetzentwurf für eine Neuregelung auf dem Tisch.

Stuttgart - Die baden-württembergischen Landtagsabgeordneten sollen im Dezember dem Versorgungswerk der Landtage von Nordrhein-Westfalen und Brandenburg beitreten. Das sieht der Gesetzentwurf von Grünen, CDU und SPD vor, der an diesem Mittwoch erstmals im Landtag in Stuttgart beraten wird. Demnach sollen die Abgeordneten wie bisher monatlich 1805 Euro – den derzeit geltenden Höchstbeitrag für die allgemeine Rentenversicherung – für ihre Altersvorsorge erhalten. Dieses Geld geht vom 1. Dezember an als Pflichtbeitrag an das Versorgungswerk. Ausgenommen von der Beitragspflicht sind Abgeordnete, die noch nach der bis 2011 geltenden Rechtslage Anspruch auf Altersentschädigung haben. Ursprünglich wollten die Abgeordneten wieder zur üppigeren Staatspension zurückkehren.

Rentner-Bündnis kritisiert Pläne

Weil die baden-württembergischen Abgeordneten später mit der Einzahlung in das Versorgungswerk beginnen als ihre Kollegen in den Parlamenten in Düsseldorf und Potsdam, muss das Land außerdem 1,2 Millionen Euro an Beiträgen nachzahlen. Von den Verwaltungskosten beim Versorgungswerk übernimmt Baden-Württemberg etwa 185 000 Euro jährlich.

Das Bündnis für Rentenbeitragszahler und Rentner e.V. kritisiert die Pläne. Damit werde den Abgeordneten verwehrt, der Gesetzlichen Rentenversicherung beizutreten. Der Beitritt zu einem Abgeordneten-Versorgungswerk kenne den Solidargedanken der Gesetzlichen Rentenversicherung nicht und schwäche die Deutsche Rentenversicherung als Institution.

Zudem kritisiert das Bündnis, dass der Landtag am Mittwoch die Beamtengehälter und Pensionen deutlich erhöhen will. Das belaste nicht nur den Landeshaushalt, sondern vergrößere auch die Kluft zwischen Rentnern und Pensionären.