Die Polizei wird aus dem Landeshaushalt finanziert. Foto: dpa

Für den Doppelhaushalt 2020/21 haben die Ministerien Extrawünsche von 4,8 Milliarden Euro angemeldet. Finanzministerin Edith Sitzmann will höchstens 1,245 Milliarden Euro ausgegeben. Jetzt müssen die Minister nacharbeiten.

Stuttgart - Über die jüngste Post von Finanzministerin Edith Sitzmann werden sich ihre Kabinettskollegen wenig freuen. Die Grünen-Politikerin hat in ihrem Brief den Ministern Hausaufgaben gegeben, die sie noch in den Sommerferien erledigen müssen. Bis zum 23. August sollen sie ihr mitteilen, welche ihrer vielen Wünsche für den Doppelhaushalt 2020/21 Vorrang haben sollen.

Zwar hätten einige von ihnen bei den Chefgesprächen in den vergangenen Wochen schon Sparvorschläge gemacht, lobt Sitzmann in dem Schreiben, das unserer Redaktion vorliegt. Allerdings sei der Abstand „zwischen den Mehranforderungen der Ministerien und den finanziellen Möglichkeiten nach wie vor unüberbrückbar“, stellt die Ministerin fest.

Steuereinnahmen sprudeln langsamer

Für neue Aufgaben können aus Sitzmann Sicht in den nächsten beiden Jahren höchstens 1,245 Milliarden Euro zusätzlich ausgegeben werden. Ihre Kollegen haben in den vergangenen Monaten allerdings Extrawünsche in Höhe von 4,8 Milliarden Euro angemeldet. Einen Teil der neuen Bedarfe – rund 680 Millionen Euro – muss das Land finanzieren, weil es dazu gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist. Andere Vorhaben sind freiwillige Leistungen.

Gründe für das Sparen nennt Sitzmann gleich mehrere. Angesichts der konjunkturellen Abschwächung sprudeln die Steuereinnahmen nicht mehr so üppig wie in den vergangenen Jahren. Während die Steuereinnahmen des Landes 2018 noch um 2,83 Milliarden auf 40,58 Milliarden anstiegen, rechnen die Steuerschätzer mit deutlich geringeren Zuwächsen in den nächsten Jahren. Gleichzeitig werden die Personalausgaben deutlicher nach oben gehen als ursprünglich geplant. Die Tariferhöhungen für Angestellte im öffentlichen Dienst und die Anpassung für Beamte und Pensionäre für die Jahre 2019 bis 2021 wird um etwa 900 Millionen Euro teurer, als im Haushalt 2019 und in der mittelfristigen Finanzplanung für 2020 und 2021 vorgesehen war. Damit werden die Spielräume in anderen Bereichen kleiner.

Schuldenbremse ab 2020

Zudem tritt am 1. Januar 2020 die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse in Kraft. Zusätzliche Ausgaben können dann nicht mehr wie häufig in den vergangenen Jahrzehnten über neue Kredite finanziert werden, denn eine Neuverschuldung ist künftig nur noch in Notfällen erlaubt. Mehrausgaben an einer Stelle müssen dann vielmehr durch Einsparungen an anderer Stelle finanziert werden. Auch der Landesrechnungshof hat kürzlich strenge Ausgabendisziplin gefordert.

Bis zum 23. August sollen die Ministerien nun Vorschläge machen, welche der vielen neuen Vorhaben für sie Vorrang haben und wie sie diese bezahlen wollen. Zuallererst müssten die Projekte finanziert werden, zu denen das Land verpflichtet ist, so Sitzmann. Dazu gehört beispielsweise die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes für Menschen mit Behinderung oder die Finanzierung des Pakts mit den Kommunen und des Hochschulpakts. Das Finanzministerium muss unter anderem Geld für die nächste Volkszählung 2021 einplanen.

Ministerien müssen 700 Millionen sparen

Als Alternative zur Vorlage von Ranglisten bietet Sitzmann den Ministern an, auf die von ihr bereits vorgegebenen Einsparungen für 2020/21 zu verzichten. Die Ministerien könnten dann selbst entscheiden, wie sie ihre Aufgaben finanzieren.

Nach den Vorgaben des Finanzministeriums müssen die Ministerien insgesamt 700 Millionen Euro einsparen – 200 Millionen im nächsten Jahr, 500 Millionen Euro 2021. Die eine Hälfte des Betrags müssen die Fachministerien erbringen, die andere Hälfte kommt aus der allgemeinen Finanzverwaltung. Aus deren Haushalt werden unter anderem Bauvorhaben des Landes, Kreditzinsen sowie Pensionen und die Beihilfe für Beamte finanziert.

Im September werden die Gespräche fortgesetzt, im Dezember soll der Landtag dann den Doppelhaushalt beschließen.