Szene aus dem Monty-Python-Film „Das Leben des Brian“ Foto: Mauritius

Das Verwaltunsgericht Stuttgart hat entschieden. Die Jesus-Persiflage „Das Leben des Brian“ darf am Karfreitag gezeigt werden – allerdings mit Einschränkungen.

Stuttgart - Der Film „Das Leben des Brian“ darf auch am Karfreitag unter Auflagen gezeigt werden. Das hat die vierte Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart am Dienstag entschieden. Das Gericht gab damit einem Eilantrag der Giordano-Bruno-Stiftung Recht, die den Streifen auch in diesem Jahr um 20 Uhr im Weissenburg-Zentrum im Stuttgarter Süden zeigen will. Die Aufführung des Films, in dem Jesus karikiert wird, ist an Karfreitag eigentlich verboten. Das Feiertagsgesetz schreibt dies vor, da dieser und andere Feiertage mit kirchlichem Hintergrund als „stille Tage“ begangen werden müssen. Sowohl die katholische als auch die evangelische Kirche hatten deswegen Protest gegen die Vorführung eingelegt.

Das Gericht urteilte nun, der Veranstalter könne eine Befreiung vom Karfreitagsverbot beanspruchen, wie dies im Feiertagsgesetz in besonderen Ausnahmefällen vorgesehen sei. In dem Urteil heißt es: „Die Veranstaltung zielt auf die kritische Auseinandersetzung mit dem staatlichen Karfreitagsschutz.“ Bloße Unterhaltungsinteressen stünden jedenfalls nicht im Vordergrund.“ Allerdings müsse die Vorführung in einem geschlossenen Raum mit überschaubarer Teilnehmerzahl stattfinden, der zudem beträchtliche Abstände zu den nächst gelegenen Kirchen aufweise, so die Richter in ihrer Entscheidung.