Die rangierenden Lastwagen versperren auch die öffentliche Straße. Foto: Achim Zweygarth

Nur Zwangsgeld zu verhängen, reicht nicht. Filderstadt sollte den Druck auf die verbotene Spedition erhöhen und die Zwangsräumung des Betriebsgeländes androhen, das meint unser Autor Otto-H. Häusser.

Sielmingen - Natürlich geht es im Fall der Spedition Metzger auch um den Bestand eines Unternehmens und den Erhalt von Arbeitsplätzen.

Trotzdem muss sich diese Firma an Recht und Gesetz halten. Der Betrieb auf dem Gelände im Sielminger Emerland ist untersagt. Die Stadt hat deswegen richtigerweise Zwangsgelder verhängt. Doch die Inhaber der Spedition reagieren nicht – sie zahlen einfach nur brav das Geld. Deshalb muss die Stadt jetzt die Daumenschrauben anziehen und die Zwangsräumung androhen.

Man hat den Eindruck, das Problem wird heruntergespielt

Vor knapp einem Jahr hat das Verwaltungsgericht die Illegalität der Grundstücksnutzung festgestellt. Es hat nicht den Anschein, als ob das die Spedition wirklich kümmert. Fatalerweise ist deren Geschäftsführung der Meinung, dass das Fuhrunternehmen inzwischen gar nicht mehr störend sei. Weshalb wird von ihr dann kein erneutes Lärmgutachten in Auftrag gegeben? Man hat den Eindruck, als ob das Lärmproblem vonseiten der Spedition heruntergespielt wird.

Es bleibt jedoch dabei, dass die Nachbarn weiterhin darunter leiden. Es ist nachvollziehbar, dass Christiane Hofmann inzwischen am Rechtsstaat zweifelt. Denn für jemanden, der auf den Staat vertraut, ist es nicht verständlich, warum eine verbotene Spedition immer noch ein Recht auf Sonderbehandlung hat. Nach wie vor wird ihr die Arbeit erleichtert, indem sie über eine Brücke fahren darf, deren Last eigentlich auf 3,5 Tonnen beschränkt ist.