Blick vom Balkon von Anwohnern auf den Speditionsbetrieb Foto: privat

Aus einem kleinen Transportunternehmen ist inzwischen ein großer Betrieb mit vielen Lastwagen geworden. Dafür gibt es keine Genehmigung. Weil die Firma aus Filderstadt dies ignoriert, droht die Stadt ihr mit der Schließung.

Filderstadt - Das Verbot schert sie offenbar nicht. Der Betrieb der Spedition auf dem Grundstück an der Mühlwiesenstraße ist schon seit zwei Jahren rechtskräftig untersagt. Und trotzdem arbeitet die Firma Metzger dort munter weiter. Auch drei nacheinander verhängte Zwangsgelder des Baurechtsamts haben daran nichts geändert. Die Firma hat das Geld bezahlt und ihren Speditionsbetrieb einfach fortgesetzt.

Deshalb wollte die Stadt nun härtere Zwangsmaßnahmen ergreifen. Der Spedition wurde ein Ultimatum gesetzt. Falls der Betrieb an der Mühlwiesenstraße nicht bis April eingestellt werde, versiegele man das dortige Grundstück, so die Drohung. „Das hätte bedeutet, dass wir einen Zaun dort errichtet hätten“, erklärt der Leiter des Baurechtsamts, Wolfgang Kaiser. Es hätte zwar ein Tor gegeben, für die Sattelschlepper wäre dieses aber zu klein gewesen.

Lärmschutzgutachten ist nicht zufriedenstellend

Hintergrund ist, dass die Nutzung des Geländes nicht generell untersagt ist. Aus dem ursprünglich genehmigten Transportbetrieb mit einem Milchlastwagen und einer Kfz-Werkstatt ist aber längst eine große Spedition mit vielen Fahrbewegungen geworden. Um deren endgültige Schließung an der Mühlwiesenstraße zu verhindern, hat die Firma Metzger eine Nutzungsänderung beantragt. Ein Lärmgutachten wurde beigefügt. Dieses ist aber nach Auskunft des Baurechtsamts nicht zufriedenstellend. Es bedarf weiterer Lärmschutzmaßnahmen. Ein Lösungsansatz wäre, lärmintensive Tätigkeiten – wie das Betreiben einer Waschanlage oder das Wechseln von Reifen mit Schlagschraubern – nach drinnen zu verlegen. „Die dortige Halle ist allerdings für einen Sattelschlepper zu klein“, gibt der Baurechtsamtsleiter Wolfgang Kaiser zu bedenken.

Auch eine Lärmschutzwand, die zum Nachbarhaus hin aufgebaut würde, ist vermutlich keine Lösung. Dies hatte ein Gutachter, der von der Firma Metzger beauftragt worden war, bereits vor mehr als zwei Jahren festgestellt. Die in dem eingeschränkten Gewerbegebiet vorgeschriebenen Lärmgrenzwerte könnten auch mit einer Wand nachts nicht eingehalten werden, so lautete seine Prognose.

Anwohner sind genervt vom Lärm

Die Spedition hatte auch versucht, mit einer Verringerung der Fahrbewegungen im Verfahren zur Nutzungsänderung zu punkten. Demnach sollen künftig tagsüber acht bis zehn Lastwagen an der Mühlwiesenstraße aus- und einfahren. Für die Nacht wurden sechs Sattelschlepper angekündigt. Christiane Hofmann, die als Nachbarin direkt von dem mit der Spedition verbundenen Lärm betroffen ist, traut der Ankündigung nicht. „Wer soll das denn kontrollieren?“, fragt sie. Außerdem störe nachts jeder einzelne Sattelschlepper, bei dem der Auflieger angekoppelt werde. Hinzu komme, dass die dieselbetriebenen Kühlaggregate unnötig lang laufen würden. Es gebe durchaus Fahrer, die sich bemühen, möglichst wenig Krach zu machen. „Die springen dann aus dem Fahrerhaus und stellen auf elektrische Kühlung um“, berichtet sie. Letztendlich habe man das als Betroffene aber nicht im Griff.