Wer noch Restbestände zu Hause hat, kann an Silvester Raketen fliegen lassen. Aber nicht überall. Foto: 7aktuell.de/Kevin Lermer

Feuerwerk darf man keines kaufen. Teils legen Kommunen fest, wo Restbestände verfeuert werden dürfen. Zum Beispiel Filderstadt.

Filder/Schönbuch - Es wird das zweite andere Silvester in Folge. Wegen Corona fallen große Feten aus, und auch Feuerwerk darf wieder keines gekauft werden. Wer allerdings noch etwas zu Hause hat, darf es verfeuern. Nur nicht an jedem Ort. Die Stadt Stuttgart hat beispielsweise ein Böller- und Alkohol-Verbot für die Stuttgarter City ausgesprochen. Aber auch auf den Fildern gibt es Einschränkungen. Die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg sieht vor, dass Kommunen dies entsprechend festlegen.

Filderstadt

Die Stadt Filderstadt hat bestimmte Bereiche festgelegt, in denen an Silvester keine Raketen und andere Feuerwerkskörper abgefeuert werden dürfen. Außerdem darf dort kein Alkohol getrunken werden, und mehr als zehn Personen dürfen sich dort nicht gemeinsam aufhalten. Diese Orte sind: in Bernhausen auf dem Dr.-Peter-Bümlein-Platz (Busbahnhof) zwischen Aicher Straße, Karlstraße und Filderbahnstraße, in der Fußgängerzone an der Bernhäuser Hauptstraße von Hausnummer 17 bis 43, im Umkreis von 150 Metern um das alte Rathaus an der Rosenstraße 16; in Bonlanden auf dem Festplatz an der Humboldtstraße zwischen der Mahlestraße und der Humboldtstraße, auf dem Friedensplatz zwischen der Metzinger Straße und Luckenstraße; in Harthausen auf dem Marktplatz an der Grötzinger Straße sowie auf dem Vorplatz der Kirche zwischen der Grötzinger Straße und der Brunnengasse; in Sielmingen auf dem Rathausplatz zwischen der Hindenburgstraße und der Sielminger Hauptstraße; in Plattenhardt auf dem Rathausplatz im Umkreis von 200 Metern um das Rathaus an der Uhlbergstraße 33. Die Regeln gelten von Freitag, 31. Dezember, 15 Uhr, bis zum 1. Januar um 9 Uhr.

Leinfelden-Echterdingen

Die Stadt Leinfelden-Echterdingen verzichtet (Stand 23. Dezember) derweil auf „weitere Restriktionen“ , teilt Sven Buchmaier, der Sprecher der Stadt, mit. Die Verwaltung weist aber darauf hin, dass Silvesterfeuerwerk schon in der Vergangenheit aus Gründen des Lärmschutzes in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen verboten gewesen sei. Dieses Verbot wurde erweitert. „Das Sprengstoffgesetz verbietet seit 17. Juli 2009 aus Gründen des Brandschutzes generell, pyrotechnische Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Reet- und Fachwerkhäusern abzubrennen“, heißt es dazu seitens der Stadt. Wer dagegen verstoße, begehe eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 50 000 Euro geahndet werden könne. Das Gesetz zum Böllerverbot bezieht sich nach Angaben der Stadt auf alle Fachwerkhäuser und nicht nur auf die denkmalgeschützten Gebäude. Es gelte zudem vor holzverkleideten Häusern. Erlaubt ist die Knallerei laut Stadt nur am 31. Dezember und am 1. Januar. Die Stadtverwaltung bittet darum, die Abfälle der gezündeten Knallfrösche und Raketen im Anschluss zu beseitigen.

Waldenbuch/Steinenbronn

In Waldenbuch gilt für den Bereich der historischen Altstadt an Silvester und Neujahr ein Verbot zum Mitführen, Abschießen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern, wie der Hauptamtsleiter Ralph Hintersehr mitteilt. „Von einer darüber hinausgehenden Anordnung eines Ansammlungs-, Alkoholausschanks- oder Alkoholkonsumsverbots wird die Stadt Waldenbuch jedoch absehen.“ In Steinenbronn gibt es keine speziell ausgewiesenen Verbotszonen, wie der Bürgermeister Ronny Habakuk auf Nachfrage sagt.