Das Abbrennen von Pyrotechnik ist nicht überall erlaubt. Foto: Claudia Barner

In der Waldenbucher Altstadt ist Feuerwerk verboten. Auch in Leinfelden-Echterdingen, Filderstadt und Steinenbronn muss zu sensiblen Einrichtungen sowie Reet- und Fachwerkhäusern genügend Abstand eingehalten werden.

Waldenbuch - Wenn die Kirchturmuhr am 31. Dezember um Mitternacht das neue Jahr einläutet, ist es mit der Besinnlichkeit der Weihnachtszeit vorbei. Zum Jahreswechsel lässt man es richtig krachen. Böller und Raketen, Kanonenschläge und Heuler - auch auf den Fildern und in den Schönbuchgemeinden wird der nächtliche Himmel zur Projektionsfläche für die bunten Kleinkunstwerke der Hobby-Feuerwerker. Doch der Spaß kennt Grenzen. Nicht überall ist das Abbrennen von Feuerwerk erlaubt. Besonders restriktiv ist die Stadt Waldenbuch, die im Jahr 2009 den Altstadtbereich zur feuerwerksfreien Zone erklärt hat.

Kurz vor dem Jahreswechsel erhalten die Geschäfte und Bewohner der historischen Altstadt von Waldenbuch Post aus dem Rathaus. „Wir informieren rechtzeitig darüber, dass im Bereich zwischen der Straße Auf dem Graben, dem Neuen Weg, dem unteren Teil der Bahnhofstraße und der Hinteren Seestraße kein Feuerwerk gezündet werden darf“, erklärt die Ordnungsamtsleiterin Katharina Jakob. Auch im Amtsblatt der Kommune wird die Allgemeinverfügung der Stadt veröffentlicht. Wer sich nicht daran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld von bis zu 50 000 Euro rechnen.

Enge Zufahrtswege

Bisher wurden allerdings keine Verstöße bekannt. Denn die Anordnung hat einen ernsten Hintergrund. Als im Januar 2009 ein privates Wohnhaus in der Danneckerstraße in unmittelbarer Nähe zur Stadtkirche St. Veit und den alten Fachwerkbauten am historischen Marktplatz abbrannte, konnte die Feuerwehr nur mit großer Mühe verhindern, dass die Flammen auf benachbarte Häuser übersprangen. Katharina Jakob hat in den Protokollen der Gemeinderatssitzungen von damals nachgeschlagen. „Daraufhin hat man sich Gedanken über die Sicherheit gemacht. In der Altstadt steht ein Haus am anderen. Die Zufahrtswege für die Feuerwehr sind eng und leider mitunter auch zugeparkt. Es ging darum, das Risiko zu minimieren“, berichtet sie.

Die Anwohner haben den Beschluss mitgetragen und zünden ihre Böller seitdem in den Außenbereichen. „Schließlich ist es in ihrem eigenen Interesse, wenn wir die Gebäude schützen“, sagt die Leiterin des Ordnungsamts. Auf den Brandschutz habe man im Übrigen auch bei anderen Veranstaltungen in der Innenstadt ein Auge. „Wenn bei der langen Kürbisnacht in den Gassen der Altstadt die Feuerschalen brennen, wird jeder Standort von einem Mitglied der Jugendfeuerwehr bewacht, das einen Feuerlöscher dabei hat“, berichtet Jakob.

Keine weiteren Einschränkungen wegen des Flughafens

In Leinfelden-Echterdingen, Filderstadt und Steinenbronn gibt es keine streng abgegrenzten Gebiete, in denen die Silvesterknallerei verboten ist. Gerd Maier, der Leiter des Bürger- und Ordnungsamtes in L.-E. verweist aber auf die gesetzlichen Regelungen. „Im Oktober 2009 wurde das bis dahin aus Gründen des Lärmschutzes bestehende Verbot zum Abbrennen von Silvesterfeuerwerk unmittelbar vor Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altenheimen erweitert. Wegen des Brandschutzes ist es seitdem generell jedem untersagt, in unmittelbarer Nähe von Reet- und Fachwerkhäusern pyrotechnische Gegenstände abzubrennen“, sagt er. Die Liste der betroffenen Gebäude wird vor dem Jahreswechsel im Amtsblatt veröffentlicht. Was den Flughafen betrifft, so gibt es nach Auskunft von Gerd Maier keine weiteren Einschränkungen.

Die Verordnungen des Sprengstoffgesetzes gelten zum Jahreswechsel auch in Filderstadt und Steinenbronn. Die Stadt- und Gemeindeverwaltungen weisen in ihren Amtsblättern ebenfalls darauf hin, dass ein ausreichender Abstand zu entsprechenden Gebäuden eingehalten werden muss.

Der Filderstädter Ordnungsamtsleiter Jan-Stefan Blessing erinnert bei der Gelegenheit auch noch einmal daran, dass Feuerwerkskörper zwischen dem 28. Dezember und 30. Dezember nur an Personen verkauft werden dürfen, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben. „Gezündet werden dürfen die Silvesterfeuerwerke nur am 31. Dezember und 1. Januar“, betont er.