In Filderstadt-Sielmingen wurden beim Alten Rathaus Wahlplakate aufgehängt. Das ist nicht erlaubt, weil Briefwähler beeinflusst werden könnten.
Filder - Der FDP-Vorsitzende von Filderstadt, Johannes Jauch, ist verärgert. Zwei Plakate der Linken wurden zu dicht am früheren Rathaus in Sielmingen, das auch als Bürgeramt genutzt wird, aufgehängt. „Die sind schon zwei Wochen da“, sagt er. Obwohl das Plakatieren für die Wahl dort nicht erlaubt sei.
Die FDP habe an dieser Stelle vor den Linken Plakate hängen gehabt. „Dann habe ich einen Anruf vom Ordnungsamt bekommen, dass dort keine Wahlwerbung erlaubt sei“, berichtet Jauch. Als Grund sei ihm die Nähe zum Bürgeramt genannt worden. Weil dort Briefwahlunterlagen abgeholt werden könnten, bestehe die Möglichkeit, dass Wähler zu sehr beeinflusst werden. Ein Abstand von 20 Metern sei zum Bürgeramt einzuhalten.
„Unsinnige Regelung“
Diese Regelung findet Claudia Moosmann, die im Kreisvorstand der Linken sitzt, ziemlich unsinnig. „Als ob sich davon jemand beeinflussen lassen würde“, sagt sie. Ihr sei erst am Dienstagvormittag von der Filderstädter Verwaltung mitgeteilt worden, dass die Plakate dort nicht erlaubt seien. Im Sinne des Plakats der Linken, das für den Frieden wirbt, werde man die störende Wahlwerbung abhängen, sagt sie.
Seitens der Stadtverwaltung Filderstadt wird bestätigt, dass die Plakate zu dicht am Bürgeramt aufgehängt wurden. „Im Umkreis von 20 Metern sind die Plakate nicht erlaubt“, sagt Stadtsprecherin Ellen Schweizer. Offenbar war die Verwaltung aber erst durch die Recherche unserer Zeitung darauf aufmerksam geworden und handelte deshalb erst jetzt.
Generell müssten die Plakate so aufgehängt und aufgestellt werden, dass sie den Straßenverkehr nicht gefährden, sagt der Leiter des Ordnungsamts in Leinfelden-Echterdingen, Gerd Maier. Sie dürften Verkehrsschilder nicht verdecken und auf Gehsteigen nicht im Weg stehen. „Leute mit Kinderwagen oder Rollator sollten daran vorbeikommen“, sagt Maier.
Der Ordnungsamtsleiter sieht diese Vorgaben eingehalten, wenngleich er einräumt, dass in Leinfelden-Echterdingen besonders viel Wahlwerbung betrieben wird. „Wir haben da keine Vorgaben gemacht“, sagt er. Schließlich gehöre der Wahlkampf auch zur freien Meinungsäußerung. Man werde erst dann einschreiten, wenn eine Partei einen Platz zupflastere, sodass die Mitbewerber keine Chance hätten, ihre Plakate dort aufzustellen. Im Übrigen gelte: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.
Teilweise wird Zahl der Plakate beschränkt
Claudia Moosmann sieht ihre Möglichkeiten, in L.-E. Wahlwerbung zu machen, stark eingeschränkt. Viele Masten seien schon belegt gewesen, als ihre Partei gekommen sei. Deshalb tritt sie dafür ein, dass es Beschränkungen geben sollte. In Waldenbuch darf jede Partei nur 30 Plakate aufhängen. In Steinenbronn seien es sogar nur zehn. „An den Hauptverkehrsstraßen sind dort gar keine Plakate erlaubt“, sagt Moosmann.
Trotz der insgesamt geringen Anzahl an Plakaten hat es in Steinenbronn relativ viele Beschädigungen gegeben. „Es wurden 15 bis 20 Plakate zerstört oder beschädigt, innerhalb von wenigen Tagen“, sagt der Steinenbronner Ordnungsamtsleiter Simon Römmich. Das Ganze sei vor zwei bis drei Wochen passiert. Danach habe man eine Warnung im Amtsblatt veröffentlich und auf diese Sachbeschädigungen, die nicht gut für die Demokratie seien, hingewiesen.
In Filderstadt, Leinfelden-Echterdingen und Waldenbuch hat es dagegen relativ wenig Beschädigungen gegeben. Der Ordnungsamtsleiterin Katharina Jacob ist nur ein Fall in Waldenbuch bekannt, bei dem ein Plakat verschwunden ist.