Der AfD-Landtagsabgeordnete Heinrich Fiechtner hat den Streit mit seiner Fraktion gewonnen. Die AfD-Fraktion habe den Abgeordneten mit dem Redeverbot in seinen Rechten verletzt, teilte das Landesverfassungsgericht mit. Foto: dpa

Viel spricht dafür, dass der Konflikt zwischen Fiechtner und Teilen der Fraktion weitergeht, kommentiert unser Redakteur Willi Reiners.

Stuttgart - Dass Abgeordnete in Konflikt geraten mit der Fraktionsdisziplin, kommt immer wieder einmal vor. Im äußersten Fall, wenn das Verhältnis total zerrüttet ist, gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Entweder der betreffende Abgeordnete verlässt die Fraktion aus mehr oder weniger freien Stücken, oder seine Kollegen schließen ihn aus. Für den Rauswurf sind in den Fraktionssatzungen klare Regeln hinterlegt – damit ist er Ausschluss sozusagen der parlamentarische Normalfall.

Keine Mehrheit für Rauswurf

Davon indes weicht der Fall Fiechtner ab, was ihn verfassungsrechtlich so interessant macht. Für einen Rauswurf fand sich offenbar zunächst keine Mehrheit in der AfD-Fraktion, die immer noch tief zerstritten ist. Daher, quasi ersatzweise, die wütenden, ja beispiellosen Sanktionen gegen ihn und die Frage: Dürfen die das? Und dann, als diese Mehrheit doch in Sicht schien, trauten sich die Befürworter nicht. Sie fürchteten, dass die zu erwartenden Negativschlagzeilen das Ergebnis bei der Bundestagswahl verhageln könnten.

Formfehler der Fraktion

Doch aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Viel spricht dafür, dass der Konflikt zwischen Fiechtner und Teilen der Fraktion weitergeht. Das gegenseitige Misstrauen sitzt tief, zudem bietet das Urteil Interpretationsspielräume. Weil es vor allem auf Formfehler der Fraktion verweist, könnten Fiechtners Intimfeinde sich in der Sache bestätigt sehen.

willi.reiners@stzn.de