Sechs Euro pro Maske können Apotheken beim Bund pro FFP-2-Maske abrechnen. Vielen erscheint der Betrag als deutlich überhöht. Foto: dpa/Friso Gentsch

Die Abgabe von FFP-2-Masken durch die Apotheken war von Anfang an umstritten. Für neuen Unmut sorgt die stolze Pauschale, die der Bund den Apotheken gewährt.

Berlin - Die Umstände der Verteilaktion von FFP-2-Masken an Risikogruppen bleibt politisch hoch umstritten. Nach langem Zögern hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn Mitte Dezember zugestimmt, bestimmte Risikogruppen, dazu zählen alle mindestens 60-Jährigen, mit bis zu 15 FFP-2-Masken zum Schutz gegen das Coronavirus zu versorgen. Bis Anfang Januar konnten die Anspruchsberechtigten bis zu drei Masken gegen Vorlage des Personalausweises in der Apotheke abholen. In zwei Stufen können nun jeweils sechs weitere Masken abgeholt werden. Dazu verschickt die Bundesregierung derzeit Berechtigungsscheine. Das ganze recht umständliche Verfahren stand von Anfang in der Kritik. Es regt sich deutlicher Widerstand gegen den Tatbestand, dass die Apotheker den angesichts der gegenwärtigen Marktpreise sehr stolzen Betrag von sechs Euro pro Maske der Bundesregierung in Rechnung stellen können.

Preiskalkulation überholt?

Wie es zu dieser üppigen Vergütung kommt, wollte die grüne Bundestagsfraktion in einer Anfrage wissen. Die Bundesregierung verweist darin auf eine „vom Bundesministerium für Gesundheit in Auftrag gegebene Markterhebung“. Die habe „einen Durchschnittspreis für FFP-2-Masken von 4,29 Euro“ ergeben. Allerdings war der Stichtag der Erhebung der 9. Oktober. Inzwischen dürften die Preise deutlich niedriger liegen. Außerdem wurden „vorrangig die Angebote reiner Internet-Anbieter“ herangezogen.

Die grüne Gesundheitspolitikerin Maria Klein-Schmeink nennt die sechs Euro „einen Preis pro Maske über den jeder, der mit dem Maskengeschäft vertraut ist, nur verwundert den Kopf schüttelt“. Auch der CDU-Gesundheitsexperte Michael Hennrich ist mit der Pauschale nicht einverstanden. „Die sechs Euro waren vielleicht vor ein, zwei Monaten angemessen, aber angesichts des drastischen Preisverfalls der letzten Wochen passt er nicht mehr in die Welt“, sagte er unserer Zeitung.

Internetapotheke will auch profitieren

Dass die Abgabe der Masken für Apotheken ein gutes Geschäft sein können, zeigt auch folgendes Detail. Bei vielen Menschen, die in diesen Tagen ihre Bezugsscheine erhalten, flattert gleichzeitig ein Brief der Apotheke Doc Morris ins Haus, der sich zunächst so liest, als hänge er mit dem Regierungsbrief zusammen. Denn der Internetversender, der auch von dem Maskengeschäft der Apotheken profitieren will, wirbt darum, dass die Adressaten ihre Berechtigungsscheine bei ihm einlösen und verspricht für diesen Fall eine Gratismaske dazu.

Die Firma betont auf Nachfrage, dass sie das Schreiben an alle Kunden schicke und nicht wisse, wer Risikopatient sei und Berechtigungsscheine bekommen habe und wer nicht. Ein Datenabgleich mit der Krankenkasse habe nicht stattgefunden. Als im Dezember die ersten Gratismasken an Kunden verteilt wurden, waren die Versandapotheke nicht beteiligt worden. Das Geschäft will man sich in der zweiten Stufe offenbar nicht entgehen lassen.