Erfahren Sie, welche Regelungen gelten, wenn Feuerwerk bereits vor Silvester gezündet wird. Foto: InfinitumProdux / Shutterstock.com

Seit Beginn der Corona-Pandemie darf dieses Jahr zum Jahreswechsel wieder Feuerwerk gezündet werden. Aber was gilt, wenn man bereits vor Silvester Feuerwerk zündet?

Feuerwerk ist in Deutschland beliebt. Über 100 Millionen Euro Umsatz erwirtschaftet die Branche jährlich. Selbst mit dem bundesweiten Feuerwerksverbot der letzten beiden Jahre generierte die Branche jährlich immer noch ganze 20 Millionen Euro (1). Jedes Jahr werden Feuerwerk und Böller bereits 2 bis 3 Werktage vor Silvester verkauft. Was gilt aber, wenn der eine oder andere Böller bereits vor der großen Nacht gezündet wird?

Feuerwerk vor Silvester zünden - Was ist erlaubt?

Prinzipiell dürfen Feuerwerkskörper nur in der Zeit vom 31. Dezember bis zum 1. Januar gezündet werden. Sofern keine Einschränkungen im Zeitraum oder dem Standort gelten, kann somit 48 Stunden geböllert werden.

Vor und nach Silvester bzw. ganzjährig dürfen nur Feuerwerkskörper der Kategorie F1 (Jugend- und Kinderfeuerwerk) von Personen ab 12 Jahren gemäß Herstellerangaben gezündet werden. Dazu zählen zum Beispiel Wunderkerzen, Tischfeuerwerk, Bodenkreisel, Knallerbsen etc.

Wer vor und nach Silvester reguläres Feuerwerk zünden möchte, benötigt nach § 22 des Sprengstoffgesetzes (1. SprengV) einen Befähigungsschein oder eine Ausnahmegenehmigung.

Wann und wo genau darf Feuerwerk gezündet werden?

Obwohl es dieses Jahr zu Silvester kein bundesweites Feuerwerksverbot gibt, ist es den Landkreisen und Kommunen überlassen, ob diese den Zeitraum weiter einschränken oder für bestimmte Bereiche ein Böllerverbot aussprechen. Was stets gilt, ist ein Verbot von Feuerwerkskörpern in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen und besonders brandempfindlichen Gebäuden.

Viele Großstädte haben sich dieses Jahr zusätzlich für ein Böllerverbot in Innenstädten bzw. an Orten, an denen zu Silvester gewöhnlich viele Menschen zusammenkommen, entschieden. So gilt zum Beispiel in Stuttgart ein Feuerwerksverbot innerhalb des City-Rings. Auch die Uhrzeiten sind in manchen Landkreisen auf wenige Stunden um Mitternacht beschränkt. Informieren Sie sich daher vorab bei Ihrer Gemeinde.