Wer glaubt, einen Brand entdeckt zu haben, sollte nicht zögern, die Feuerwehr zu rufen. Foto: StZN/Phillip Weingand

Eine Teenagerin ruft die Feuerwehr wegen brennender Fischstäbchen. Der Schwaikheimer Kommandant erklärt, warum man im Regelfall einen Einsatz nicht bezahlen muss.

Schwaikheim - Eine 14-jährige Jugendliche wollte sich am Montagnachmittag gegen 14.50 Uhr in Schwaikheim (Rems-Murr-Kreis) in einer Mikrowelle Fischstäbchen aufwärmen. Durch die Hitze entstand kurzzeitig eine Flamme in der Mikrowelle, die Jugendliche rief deshalb die Feuerwehr. Diese rückte mit vier Fahrzeugen und 31 Einsatzkräften an, konnte aber schnell Entwarnung geben. Die 14-Jährige blieb unverletzt, „bis auf die verkohlten Fischstäbchen entstand kein Sachschaden“, so die Polizei.

Der Einsatz wirft die Frage auf, wer für die Kosten aufkommen muss, wenn sich der Anlass als Lappalie herausstellt. Der Kommandant der Schwaikheimer Feuerwehr, Stefan Rauleder, erklärt, dass Menschen, die den Notruf wählen, meistens keine Sorge haben müssen, für einen Einsatz bezahlen zu müssen – „außer, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor“. Lege jemand zum Beispiel einen Brand absichtlich und rufe dann die Feuerwehr, müsse er blechen. Ab wann ein Brand „grob fahrlässig“ entstanden ist, muss allerdings im Einzelfall entschieden werden. „Die Hürden dafür sind aber recht hoch“, versichert Rauleder.

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Entsprechend sollte jemand, der überzeugt ist, einen Brand gesichtet zu haben, nicht zögern, die Feuerwehr zu benachrichtigen. „Einmal hat uns jemand angerufen, der glaubte, aus einem Dachfenster seines Nachbarn Rauch gesehen zu haben“, erinnert sich Rauleder. Vor Ort stellte sich dann allerdings heraus, dass der Nachbar nur heiß geduscht hatte. „Auch hier musste der Anrufer nicht bezahlen, er war ja überzeugt, ein Feuer entdeckt zu haben.“ In solchen Fällen zahlt eine Gemeinde für die Kosten des Fehlalarms, die Einsatzkräfte bekommen ihre übliche Entschädigung. „Auch eine Menschenrettung gehört zu den Pflichtaufgaben und wird von der Gemeinde bezahlt“, erklärt der Feuerwehrkommandant.

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Wer die Kosten für Einsätze tragen muss, ist im Feuerwehrgesetz geregelt. Ein Grenzfall, erklärt Rauleder, sei die Tierrettung. Diese sei „im Normalfall kostenpflichtig“, allerdings könne eine Gemeinde auch davon absehen, den Anrufern eine Rechnung zu stellen. Auf jeden Fall kostenpflichtig sind aber Hilfeleistungen wie das Auspumpen eines Kellers. Auch wer die Feuerwehr nur ruft, um beispielsweise seinem Nachbarn einen schlechten Streich zu spielen, muss die entstandenen Kosten bezahlen.