Die Jugendfeuerwehren – wie hier in Marbach – brauchen ein harmonisches Umfeld. Foto: KS-Images.de / Karsten Schmalz

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart zeigt: Die Stadt Bönnigheim und der Kommandant hätten den Konflikt mit dem Jugendwart anders lösen müssen.

Konflikte sind völlig normal und lassen sich nicht vermeiden. Wann aber ist der Punkt erreicht, sich von einem Mitarbeiter zu trennen? Da müssen schon schwere Verfehlungen zu Tage treten, insbesondere beim ehrenamtlichen Dienst in der Feuerwehr. Dort ist jedermann dringend nötig – und auch der Bönnigheimer Steffen K. ist trotz seines Herabstufung aus dem Amt des Jugendwarts und aus dem Rang des Gruppenführers nach wie vor bereit, Menschenleben zu retten. Dass er trotz mancher Fehler im Amt in Zukunft mehr Wertschätzung verdient hat, dürfte spätestens nach dem Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichts außer Frage stehen.