In Brand gesteckt: Vereinsheim des TV Stammheim im August 2019 Foto: 7aktuell// Adomat

Vor zwei Jahren stand die Turn- und Versammlungshalle in Stammheim in Flammen – es war nicht die einzige Brandstiftung. Nun kam der Fall vor Gericht.

Stuttgart - Monatelang herrschte im Norden Stuttgarts Angst und Schrecken – bei einer Brandserie gingen nicht nur Müllcontainer, sondern auch die Turn- und Versammlungshalle des TV Stammheim in Flammen auf. Knapp zwei Jahre später gibt es hierzu ein Urteil: Ein heute 19-Jähriger wurde im Amtsgericht Bad Cannstatt zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Richterin Katrin Schwoerer verhandelte indes nicht die mehr als 20 Fälle von Brandstiftungen, die im Stadtbezirk zwischen 2019 und 2020 aufgetreten waren. Angeklagt waren lediglich vier Fälle, die dem damals 18-Jährigen angelastet werden. Darunter auch eine Tat, die der junge Mann gar fünf Monate nach seiner ersten Festnahme verübt hatte.

 

Wiederaufbau zieht sich hin

Der Brand des Domizils des Turnvereins Stammheim an der Solitudeallee am 14. August 2019 beschäftigt die Betroffenen noch immer – denn Wiederaufbau und Sanierung sind nicht abgeschlossen. Weil aktuelle Bauvorschriften zu erfüllen sind, stiegen die Kosten immer höher – jenseits der Abdeckung durch die Versicherung. Bei 2,5 Millionen Euro Kosten mussten im Sommer noch 375 000 Euro zusammengekratzt werden.

Bis zum Haftbefehl dauert es eine Weile

Der junge Brandstifter zeigte sich vom Schaden offenbar nicht beeindruckt – schon in der darauffolgenden Nacht legte er im Hornissenweg Feuer. Dabei geriet eine Garage in Brand. Erwischt wurde er am 4. April 2020 beim Brand einer Gartenhütte an der Münchinger Straße. Der Drogensüchtige wurde indes wieder auf freien Fuß gesetzt, ebenso wie ein 26-Jähriger, der im August 2020 in Stammheim bei einer der über 20 Brandstiftungen gefasst wurde.

Am 30. September 2020 zündete der damals 18-Jährige Sperrmüll in der Asperger Straße an. Einen Haftbefehl gab es aber erst im Februar 2021 – nachdem Drogenfahnder den Verdächtigen auch wegen Rauschgiftdelikten unter die Lupe genommen hatten. Das Urteil gegen den 19-Jährigen ist noch nicht rechtskräftig. Die Entscheidung, ob die Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten zur Bewährung ausgesetzt wird, ist ebenfalls vertagt. Richterin Schwoerer will dies zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.