Der Schaden ist überschaubar, der Ruß hat sich im Bad ausgebreitet Foto: 7aktuell.de/Herlinger

Das Hallenbad in der Haldenrainstraße in Zuffenhausen muss mindestens bis Ende der Woche gesperrt bleiben. Als mutmaßliche Verursacher des Brandes am Samstagnachmittag haben sich zwei Jugendliche zu erkennen gegeben.

Stuttgart - Nach Angaben von Polizeisprecher Jens Lauer vom Montag kamen ein 15-Jähriger und ein Zwölfjähriger bereits am Sonntag mit ihren Eltern auf das Polizeirevier in der Ludwigsburger Straße und bezichtigten sich selbst als Verursacher. „Sie gaben an, im Bereich der Umkleidekabinen mit Wunderkerzen gezündelt zu haben“, sagt Lauer, und fügt an: „Das würde zu dem passen, was unsere Ermittler bisher gefunden haben.“ Demnach ist das Feuer in einem Spind ausgebrochen. Die Jugendlichen hatten zuvor an verschiedenen Stellen gezündelt und den besagten Spind mit einer Wunderkerze darin abgesperrt. Als das Ganze heftig zu qualmen begann, suchten sie das Weite.

Eine Angestellte der städtischen Bäderbetriebe entdeckte den Brand gegen 16.40 Uhr und alarmierte die Feuerwehr. Weil sich beim Löschen starker Rauch entwickelte, räumten Polizei und Feuerwehr das Bad und brachten etwa 250 Gäste vorübergehend in der Sporthalle Talwiesen unter. Rettungskräfte untersuchten etwa 50 Personen auf Rauchvergiftungen, zwölf Badegäste wurden ambulant in Krankenhäusern versorgt.

Laut Geschäftsführerin Anke Senne von den Bäderbetrieben muss das Hallenbad zumindest diese Woche geschlossen bleiben. „Das sieht ziemlich wüst aus da drin“, sagt Senne. Der Ruß von den kunststoffbeschichteten Schränken hat sich im ganzen Bad ausgebreitet und muss beseitigt werden. Außerdem suchte Senne am Montag noch eine Firma, die nachmisst, ob sich weiterhin Ruß in der Luft im Hallenbad befindet. Davon hängt ab, ob das Bad nächste Woche wieder geöffnet werden kann. Die Höhe des Schadens war auch am Montag noch unklar und könnte laut Jens Lauer „nach einer groben Schätzung“ bei 100 000 Euro liegen.

Wer für den Schaden aufkommen muss, wird nicht so schnell geklärt sein. Der Zwölfjährige ist nach Angaben des Polizeisprechers strafunmündig, der 15-Jährige dürfte fahrlässig oder grob fahrlässig gehandelt haben. „Einen Vorsatz sehen wir derzeit nicht“, sagt Jens Lauer. In diesem Fall stellt sich die Frage, ob die Familien eine Haftpflichtversicherung haben, die bezahlen müsste. „Wenn dies nicht der Fall ist oder ein vorsätzliches Handeln nachgewiesen werden könnte“, erklärt Hasso Suliak vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), „dürfte das ein Fall für die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers werden, die eine Feuerversicherung beinhaltet.“ Diese könnte versuchen, sich das Geld von den Verursachern zurückzuholen.