Ein 31-Jähriger hat einen Karton mit Kleidung vor einer Kneipe in Magstadt angezündet. Vor dem Landgericht wird ihm nun unter anderem versuchter Mord vorgeworfen.
Der Mann auf der Anklagebank des Stuttgarter Landgerichts hat einen makellosen Lebenslauf. Nach seiner Ausbildung hat er durchgängig als Koch in verschiedenen Gasthäusern und Betrieben gearbeitet. Allerdings waren Alkohol und Cannabis regelmäßige Begleiter, erst recht während der Corona-Pandemie. Noch schlimmer sei es nach dem Tod seiner Mutter geworden, berichtete er den Richtern der 1. Großen Strafkammer am Landgericht Stuttgart.
Acht Bier am Tag seien keine Seltenheit gewesen, gelegentlich habe er auch zu Wein und Likör gegriffen. Wenn er im Restaurant Frühschicht gehabt habe, sei es schon gegen Mittag mit dem Trinken losgegangen. Seine Arbeit sei dadurch nicht beeinträchtigt worden. „Mein Arbeitgeber hat es geduldet, er hat mir sogar das Geld für eine Therapie angeboten“, erzählte der Angeklagte.
Angeklagter hatte sich mit seiner Freundin gestritten
Alkohol spielte auch bei der Tat eine Rolle, für die sich der 31-Jährige nunmehr vor Gericht wegen versuchten Mordes, versuchter Brandstiftung mit Todesfolge und Sachbeschädigung verantworten muss und die er in weiten Teilen über seinen Verteidiger Daniel Grau einräumte.
Er sei am Abend des 22. Oktober vergangenen Jahres nach der Arbeit gegen 22 Uhr mit seiner Freundin in der Kneipe Plattfuß in Magstadt verabredet gewesen. Diese sei jedoch erst gegen 23 Uhr gekommen, weil sie zuvor mit einer Freundin in der Kneipe S‘ Schwoba-Eck gewesen sei. Nachdem er zuvor schon fünf bis sechs Dosen Bier und eine Flasche Glühwein getrunken hatte, habe er in der einen Stunde im Plattfuß weitere vier bis fünf Bier konsumiert.
Als die Freundin gekommen sei, habe es Streit zwischen ihnen gegeben, da er ihr vorgeworfen habe, dass sie sich lieber mit dieser Freundin als mit ihm getroffen habe. Ebenjene Freundin war die Partnerin des Besitzers des S’Schwoba-Eck und habe häufig schlecht über den Angeklagten gesprochen und ihn kritisiert. Aus diesem Grund sei er nicht mehr ins S’Schwoba-Eck gegangen und habe auch von seiner Freundin erwartet, dass sie das nicht mehr tue. „Aus heutiger Sicht weiß ich, dass ich natürlich keinen moralischen Anspruch auf so ein Verhalten hatte“, führte Rechtsanwalt Grau für seinen Mandanten aus.
Der Angeklagte zündete Kleidung vor der Kneipe an
Frustriert und alkoholisiert machte sich der 31-Jährige in der Nacht auf den Weg zum S’Schwoba-Eck und schrieb seiner Freundin auf dem Weg mehrere Kurznachrichten. „Das waren Kurzschlusshandlungen, ich wollte mir verbal Luft verschaffen“, erklärte der Angeklagte über seinen Anwalt. Gegen Mitternacht entzündete er auf der Fensterbank der Kneipe einen dort stehenden Karton mit Kleidung zum Mitnehmen.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 31-Jährigen versuchten Mord vor, weil er gewusst habe, dass die Lebensgefährtin des Wirts in dem Gebäude sei und mit einer solchen Tat nicht gerechnet habe. Zudem lag die Kneipe im dicht besiedelten Innenstadtbereich, sodass es nicht mehr unter der Kontrolle des Angeklagten gewesen sei, ob das Feuer weitere Gebäude oder Personen gefährden könne. Weiterhin befänden sich oberhalb der Kneipe Wohnungen.
Zeugen entdeckten und löschten das Feuer
Da Personen, die zufällig in der Nähe waren, das Feuer entdeckten und löschen konnten, entstand nur ein Sachschaden von rund 1500 Euro durch Hitzeschäden an der Fensterfront in einem Bereich von 70 mal 100 Zentimetern. „Mein Mandant hat einen Schaden an der Außenfassade in Kauf genommen, ging aber nicht davon aus, dass das Feuer ins Innere dringen konnte, da der Karton auf nicht brennbarem Untergrund stand“, erklärte Rechtsanwalt Grau für den Angeklagten. Er sei zudem davon ausgegangen, dass die Frau des Kneipenbesitzers schon weg gewesen sei, und entschuldige sich vielmals. Er habe niemals vorgehabt, jemanden zu töten.
Der Prozess wird am 30. März fortgesetzt, das Urteil soll nach drei weiteren Verhandlungstagen am 23. April verkündet werden.